Fotos von Gutachtern sind urheberrechtlich geschützt
Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 68/08) entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens gefertigten Fotos urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht ohne seine Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen.
In dem Fall ging es um die Fotos eines Sachverständigen, der ein Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug im Auftrag der Geschädigten erstellt hatte. In diesem Gutachten ging es um die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Zudem befanden sich in dem Gutachten, wie mittlerweile üblich, auch Fotos des verunfallten Fahrzeugs.


Das Gutachten wurde bei der Versicherung des Unfallverursachers eingereicht. Die Versicherung stellte die Fotografien zusammen mit den Fahrzeugdaten in eine Fahrzeug-Restwertbörse ein. In einer solchen Börse können gewerbliche Käufer Angebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben. Versicherer nutzen solche Restwertbörsen zwecks Überprüfung, ob die von den Sachverständigen ermittelten Restwerte angemessen sind.
Der BGH entschied, dass die Versicherung grundsätzlich nicht berechtigt ist, in einem solchen Gutachten enthaltene Bilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen.
Mit diesem Urteil ist die seit langen Jahren offene
Frage und häufig von kritisierte Praxis der Versicherungen geklärt, wonach Fotos künftig nicht mehr ohne Einwilligung derart veröffentlicht werden dürfen.
Quelle: BGH
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