8.350 EUR Schadensersatz für unerlaubte Fotonutzung

Paragraph_3Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung.

LG Düsseldorf entscheidet auf 8.350 EUR Schadenersatz

Der Beklagte hatte auf seiner Webseite 5 Jahre lange mehrere Fotos des Klägers von einem Stadionmodell publiziert, ohne dass eine Genehmigung des Fotografen für die Publikation vorlag. Der Verein konnte im Rahmen des Prozesses keine Genehmigung vorlegen. Auch wenn unter Umstände eine Weitergabe durch den örtlichen Fußballverein erfolgte, so hatte es doch die Beklagte versäumt, zu prüfen, ob der Verein diese Bilder überhaupt weitergeben durfte. Da im Urheberrecht ein strenger Sorgfaltsmaßstab gilt, stellt dies bereits eine fahrlässige Verletzung der Urheberrechte dar.

Qualität und Beruf

Die Robenträger in Düsseldorf haben bei der Berechnung der Schadenersatzansprüche des Fotografen die Qualität der Lichtbilder und die berufliche Tätigkeit des Klägers als Fotograf berücksichtigt. Der vom Kläger geltend gemachte Betrag gibt das wieder, was ein vernünftiger Lizenzgeber bei vertraglicher Rechteeinräumung gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer bei Kenntnis der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung gewährt hätte. Aufgrund der fehlenden Namensnennung haben die Richter des Landgerichts den Betrag um 100 % verdoppelt; insgesamt waren somit für die Nutzung der 5 Fotos ein Betrag von 8350,00 zu zahlen. Der Streitwert wurde mit 6.000 € pro Foto festgesetzt. (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2015, 12 O 370/14)

RA Hoesmann
RA Hoesmann

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

Über 8.000 € für die Nutzung von nur 5 Bildern sind ein hoher Betrag, in diesem Fall jedoch angemessen. Es handelte sich hier um eine mehrjährige Nutzung professioneller Aufnahmen eines Berufsfotografen.

Dieses Urteil und die dort ausgeurteilte Summe lassen sich jedoch nicht pauschal auf andere Bildrechtsverletzungen im Internet übertragen. Vielmehr kommt es immer auf die Verletzung im Einzelfall an. In meiner täglichen Praxis beobachte ich leider immer wieder, dass für kleinste Verstöße gegen das Urheberrecht hohe Schadenersatzansprüche gestellt werden – diese sind jedoch in den seltensten Fällen wirklich gerechtfertigt. Insbesondere wenn es sich bei dem Fotografen nicht um einen ausgewiesenen Berufsfotografen handelt, der üblicherweise seine Fotos zu diesen Preisen lizenziert, sind solch hohe Forderungen nicht gerechtfertigt.

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