Die Firma Euro-Cities AG aus Berlin veröffentlicht auf ihrer Webseite stadtplandienst.de Karten verschiedenere deutscher Städte. Euro-Cities ist bekannt für zahlreiche Abmahnungen wegen der Verletzung möglicher Urheberrechte an ihren Karten, wenn diese ohne Zustimmung von Euro-Cities im Internet genutzt werden.
Die Karten der Euro-Cities AG sind als urheberrechtliche Werke in der Regel geschützt und dürfen nur mit Zustimmung von Euro-Cities verwendet werden. Wird eine Karte im Internet ohne Berechtigung publiziert, droht eine Abmahnung, welche zurzeit von Wiedorfer Rechtsanwälte aus München ausgesprochen werden.
In den Abmahnungen von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG wird eine umfangreiche Unterlassungserklärung wegen der Verletzung von Urheberrechten an dem Kartenausschnitt gefordert und im Wege der Lizenzanalogie ein hoher Schadensersatz verlangt. Zudem sollen auch Dokumentationskosten für den Verstoß sowie Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 10.000 € gezahlt werden.
Aus unserer anwaltlichen Sicht ist der urheberrechtliche Vorwurf in aller Regel wohl nicht ganz unbegründet und die Abmahnung von Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG sollte daher keinesfalls ingnoriert werden.
Jedoch sind die Gebühren für die Nutzung des Kartenausschnitt der Euro-Cities AG sehr hoch angesetzt und in verschiedenen Urteilen wurden zum Teil erheblich niedriger Sätze für die unberechtigte Nutzung eines Kartenausschnitt ausgesprochen. Was genau im Einzelfall angemessen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Dauer der Nutzung und der Größe der Karte ab. Auch hinsichtlich des Streitwerts, der von den Wiedorfer Rechtsanwälten mit 10.000 € angesetzt wird, haben Gerichte schon erheblich niedrigere Streitwerte für eine unberechtigte Kartennutzung angesetzt.
Gerne stehen wir Ihnen bundesweit zu Ihrer Verfügung, wenn Sie eine Abmahnung der Wiedorfer Rechtsanwälte für die Euro-Cities AG bekommen haben. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf und wir helfen Ihnen.