Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment GmbH

Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment GmbH „Come out and Play“ von Kim Wilde

Unserer Kanzlei liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Sony Music Entertainment GmbH vor, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München.
Die abmahnende Kanzlei wirft unserer Mandantschaft in dem Abmahnschreiben vor, für das illegale Angebot zum Herunterladen von dem urheberrechtlich geschützten Musik-Album „Come out and Play“ von Kim Wilde über eine Tauschbörse verantwortlich zu sein. Damit sei das Album öffentlich und weltweit abrufbar und unsere Mandantschaft für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Weiter führt die Kanzlei aus, dass in der vorliegenden Angelegenheit das zuständige Landgericht den Fall geprüft und eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht habe. Infolgedessen sei dem Provider des Abgemahnten die Auskunftserteilung über Name und Anschrift des Internetinhabers ausdrücklich gestattet. Es stehe damit fest, dass über den Anschluss des Abgemahnten der fragliche Film illegal zum „Tausch“ angeboten wurde.
Unsere Mandantschaft wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und unverzüglich im Original zurückzuschicken. Zudem wird unsere Mandantschaft zur Zahlung hoher Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten aufgefordert.
Wir können die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung nicht empfehlen. Unsere Mandantschaft soll es durch die Unterzeichnung der Erklärung unterlassen, sämtliche Werke der Firma öffentlich zugänglich zu machen, obwohl gemäß der Abmahnung nur ein Film der Firma in einer Tauschbörse angeboten worden ist.
Insbesondere ist zu bedenken, dass eine einmal unterzeichnete Erklärung 30 Jahre lang gültig ist und der Verstoß gegen diese Erklärung mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann.

 

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