Abmahnung Rechtsanwalt Näbig für Secura Consult Versicherungsmakler wegen Datenschutzverstoßes

NäbigUns liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig aus Berlin vor, in welcher Rechtsanwalt Näbig für die Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Hallwachs, bei unserem Mandanten einen angeblichen Datenschutzverstoß wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung abmahnt.

Mit der Abmahnung wurden auch eine Vollmacht und eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgesendet.

Dieses Schreiben wurde unserem Mandanten, einem Versicherungsmakler, per Telefax zugesendet.

Verstoß Datenschutzrecht

Unserer Mandantschaft wird durch Rechtsanwalt Näbig im Auftrag der Secura Consult Versicherungsmakler GmbH vorgeworfen, dass er auf seiner Webseite gegen das Datenschutzrecht verstoßen habe. Nach Ansicht des Rechtsanwalt Näbig ist ein Datenschutzhinweis erforderlich ist, wenn ein Kontaktformular auf der Webseite eines Versicherungsmaklers ist.

Fehlender Datenschutzhinweis

Rechtsanwalt Näbig ist der Ansicht, dass der fehlende Datenschutzhinweis einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstelle und daher einer Mandantschaft, der sie Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, Unterlassung und Zahlungsansprüche zustände.

Forderung Rechtsanwalt Näbig

Rechtsanwalt Näbig fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von insgesamt 612,80 € für seine Tätigkeit.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Näbig ist mit einer kurzen Zahlungs- und Erklärungsfrist versehen. Zudem wird auch eine Unterlassungserklärung mitgesendet, in welcher neben einer weitreichenden Unterlassungserklärung auch gleichzeitig eine Kostentragungspflicht des abgemahnten Maklers vorformuliert ist.

Rechtliche Einordnung

DSCF4412Abmahnungen sind immer ernst zu nehmen. Die Sach- und Rechtslage ist jedoch gar nicht so eindeutig, wie Rechtsanwalt Näbig in seiner Abmahnung für die Secura Consult Versicherungsmakler ausführt.

Das Landgericht Berlin hat erst kürzlich in einem vergleichbaren Fall die Klage von Rechtsanwalt Näbig wegen eines ähnlichen Datenschutzverstoßes abgewiesen (Landgericht Berlin Urteil vom 04.02.2016, Az.: 52 O 394/15).

Es ist unter Juristen umstritten, ob bei der bloßen Angabe einer E-Mail Adresse oder eines Kontaktformulars auf der Webseite auch zwingend ein Datenschutzhinweis erfolgen muss. Zudem stellt sich zurecht die Frage, inwieweit hier ein für das Wettbewerbsrecht spürbarer Wettbewerbsverstoß vorliegen sollte. Diese Frage wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Gegebenenfalls sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzubeugen. Keinesfalls sollte die mitgesendete Unterlassungserklärung von Rechtsanwalt Näbig ungeprüft unterschrieben werden.

Empfehlung Rechtsanwalt Hoesmann

hoesmann_robeWir haben in unserer Kanzlei schon mehrere Fälle in vergleichbaren Angelegenheiten bearbeitet, unter anderem auch Abmahnungen von Rechtsanwalt Näbig.

Die Abmahnungen von RA Näbig sollten aus meiner Sicht keinesfalls ignoriert werden, sondern es empfiehlt sich vielmehr, eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigung gegen die Abmahnung.

Die reine Zusendung der Abmahnung per Telefax ist ungewöhnlich und sicherlich nicht ein übliches Geschäftsgebaren eines Rechtsanwaltes, gleichwohl ist die Zusendung einer Abmahnung per Telefax zulässig.

Interessant an dieser Stelle ist zudem, dass die Webseite des Unternehmens http://www.securaconsult.de/, welches die Abmahnung ausspricht, zurzeit (Stand 18.03.2016) gar nicht zu erreichen ist. Hier erscheint nur ein „Baustellen“ Schild. Daher kann zu Recht die Frage gestellt werden, ob die Abmahnung berechtigt ist.

Im Rahmen der möglichen Verteidigung kommt es zudem darauf an, zu prüfen, ob tatsächlich ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien gegeben ist. Ebenso spielt auch die konkrete Gestaltung der abgemahnten Webseite eine Rolle, sprich wie ein Kontaktformular gestaltet ist und welche Erklärungen im Rahmen des Impressums bzw. Datenschutzhinweises gegeben sind.

Gerne stehen mein Team und ich Ihnen zu Ihrer Verfügung, wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Näbig wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes bekommen haben.

Sehen Sie dazu auch unser Informationsvideo:
https://www.youtube.com/watch?v=s5fMyRHIKRw

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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