Abmahnung Summary AG durch Hübner Mayer Grohs wegen unerlaubter Verwendung von Fotos

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Hübner Mayer Grohs vor.

In dieser zeigt die Kanzlei Hübner Mayer Grohs an, dass sie die Summary AG, gesetzlich vertreten wurde durch den Vorstandsvorsitzenden Stephan Sander, Fraunhofer Straße 2,225524 Itzehoe anwaltlich vertreten.

Die Kanzlei Hübner Mayer Grohs wirft unserer Mandantschaft vor, unerlaubt Fotos auf eBay verwendet zu haben.

Inhalte Abmahnung Summary AG

Die Kanzlei Hübner Mayer Grohs behauptet, dass die Summary AG Inhaberin von ausschließlichen Nutzungsrechten an Fotos sei. Die Fotos seien durch einen professionellen Fotografen angefertigt. Durch die unerlaubte Verwendung der Fotos durch unsere Mandantschaft auf eBay seien die Rechte der Summary AG verletzt worden.

Forderung Kanzlei Hübner Mayer Grohs

Die Rechtsanwälte aus Bayreuth fordern, in der der Abmahnung, die Nutzung der Fotos umgehend zu unterlassen und eine weitgehende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ebenso fordert die Kanzlei Hübner Mayer Grohs einen Schadensersatz auf der Grundlage der Liste der Mittelstandsvereinigung Foto Marketing MFM.

Konkret fordert die Kanzlei einen Schadensersatz in Höhe von 540 € pro Fots.

Neben dem bereits konkret bezifferten Schadensersatz fordert die Kanzlei Hübner Mayer Grohs zudem Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung.

Ebenso die Rechtsanwaltskosten sollen aus einem Streitwert von 6000 € pro Foto bezahlt werden.

Einschätzung Rechtsanwalt

Die Abmahnung der Kanzlei Hübner Mayer Grohs für Summary ist ernst zu nehmen. Eine unerlaubte Nutzung von Fotos auf eBay kann ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein.

Wir können als eine auf das Medien- und Urheberrecht spezialisierte Kanzlei nicht empfehlen, die mit gesendete Unterlassungverpflichtungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Die Erklärung geht deutlich über das hinaus, was durch die Rechtsverletzung gefordert werden darf. Die feste Vertragsstrafe in Höhe von 5500 € muss nicht abgegeben werden.

Die Anwendung der sogenannten MFM Liste auf eBay Fälle ist äußerst umstritten und wurde zuletzt auch vom BGH abgelehnt. Ebenso ist ein Streitwert von 6000 € bei einer Bildrechtsverletzung auf eBay hoch angesetzt.

Daher sollte die Abmahnung unbedingt anwaltlich geprüft und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Gerne helfen wir Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Kanzlei Hübner Mayer Grohs im Namen der Summary AG bekommen haben.

 

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