Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.
Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13)
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Abmahnungen wegen einer Bildrechtsverletzung auf amazon sollten genau geprüft werden, ob überhaupt ein abmahnungsfähiger Verstoß vorliegt. Durch die Regelung „A.VIII Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte“ räumt der Teilnehmer Amazon.de ein sehr weitreichendes Recht an den Bildern ein. Daher kann ein Recht zur Nutzung der Fotos vorliegen und die Abmahnung damit unberechtigt sein.
Auf der anderen Seite sollten auch Händler überlegen, ob sie ihre Bilder überhaupt bei amazon einstellen wollen, da dadurch den Konkurrenten die Möglichkeit eröffnet wird, ebenfalls diese Bilder zu nutzen.