Abmahnung wegen Vorschaubild auf Facebook


Wie nicht anders zu erwarten gibt es nun die erste Abmahnung wegen eines Vorschaubildes auf facebook. Die rechtliche Problematik ist bereits lang bekannt gewesen und wurde von einigen Rechtsanwälten, unter anderem auch mir, bereits häufiger angesprochen.

Der Kollege Rechtsanwalt Weiß berichtet von einer Abmahnung wegen eines, beim Teilen eines Beitrags auf Facebook, (automatisch) angezeigten Vorschaubildes.

Die für ihre Abmahnungen einschlägig bekannte Kanzlei pixel.law mahnt ein kleines, briefmarkengroßes Bild ab. Bei der Berechnung des Schadensersatzes wird dieser mit 1.200 € beziffert und dabei eine fiktive Lizenzgebühr dabei zu Grunde gelegt. Nach Angaben des Kollegen Weiß behauptet pixel.law das am Markt als Honorar für vergleichbare Nutzung des Bildes ein Honorar von 600€ erzielt werden würde. Da zudem das Namensnennungsrecht verletzt sei, sei der Betrag noch zu verdoppeln.
Weiter werden in der Abmahnung Kosten der Abmahnung in Höhe von 546,69 EUR (Gegenstandswert 6000 EUR, 1,3 Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale) geltend gemacht.
Dies macht 1.746,69 EUR für ein Bild.

Ist der Anspruch berechtigt?
Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich leider nicht konkret sagen.

Generell ist bei der Nutzung von Bildern in sozialen Netzwerken immer zu Vorsicht zu raten, da dies urheberrechtlich immer eine Vervielfältigung darstellt, auch wenn das Bild nicht auf den eigenen Server geladen wird. Wenn keine Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, kann dies einen urheberrechtlich Verstoß darstellen.
Jedoch gibt eine Vielzahl von Funktionen in sozialen Netzwerken, die mit dem geltenden Urheberrecht nur schwer vereinbar sind.
So dürfte kein Verstoß vorliegen, wenn auf der Webseite selbst ein Facebook-Button eingestellt ist, mit welchem man den Inhalt auf facebook teilen kann; dies dürfte als konkludente Zustimmung zur Vervielfältigung gewertet werden. Ob dies bei der vorliegenden Abmahnung gegeben ist, kann nicht gesagt werden.

Unabhängig von der Frage der Berechtigung der Abmahnung, ergeben sich aber berechtigte Zweifel an den zugrunde gelegten fiktiven Lizenzgebühren, die hier doch unangemessen hoch erscheinen.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten sind immer ernst zu nehmen. Handelt man nicht oder falsch können sehr schnell zu noch teureren Folgen führen. Daher ist die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt wichtig, der die Abmahnung selbst und auch die Höhe der geforderten Schadensersatzansprüche prüft. In vielen Fällen ist die geforderte Unterlassungserklärung zu weit gefasst und die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen. Ebenso kann häufig der zu zahlende Schadensersatz mehr als deutlich reduziert werden.

Rechtsanwalt Hoesmann betreut zahlreiche Mandate im Bereich Fotorecht und steht Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Bildrechtsverletzung bekommen haben.

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