Abmahnungen wegen falscher Widerrufsbelehrung

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Anfang November 2011 trat die neue Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangsfrist in Kraft. Online Händler sind somit verpflichtet, nur noch die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Wie nicht anders zu erwarten, liegen schon erste Abmahnungen wegen des angeblichen Verstoßes gegen die neue Widerrufsbelehrung vor. Keine 7 Tagen nach In-Kraft-treten der neuen Regelungen wurde einer unserer Mandanten bereits abgemahnt. Die Online-Händler, bzw. deren Rechtsanwälte verlieren wirklich keine Zeit mehr.

Im Rahmen dieser Abmahnungen wird gerügt, dass die eingestellte Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegeben ist. Aufgrund des Verstoßes soll der abgemahnte Händler, es handelt sich um einen eBay Handel, eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und zudem die durch den Anwalt entstanden Kosten in Höhe von 546,69 € ausgleichen.

Auch wenn es immer auf den Einzelfall ankommt und daher einer pauschale Beurteilung nicht möglich ist, so zeigt sich doch häufig, dass Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtlich angegriffen werden können und eine Verteidigung gerade gegen die Höhe der geltend gemachten Kosten möglich ist.
Zudem sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weit gefasst.

Daher ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt zu empfehlen, insbesondere sollte keinesfalls die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherigen fachkundigen Rat unterzeichnet werden. Diese Unterlassungserklärung ist für die nächsten 30 Jahre bindend. Ebenso wird in aller Regel mit dieser Unterlassungserklärung der Anspruch der Gegenseite anerkannt.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir zunächst Ihre Abmahnung auf rechtliche Fehler. Zudem kontrollieren wir, ob es sich bei der Abmahnung um eine Massen-Abmahnung handelt. Nach der Prüfung zeigen wir Ihnen auf, wie Sie den Schaden durch die Verhinderung eines möglichen Gerichtsverfahrens minimieren können. In der Regel ist eine Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des gegebenenfalls zu zahlenden Schadensersatz möglich. Natürlich geben wir für unsere Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, welche sich explizit nur auf den Einzelfall bezieht und der Gegenseite nicht mehr zusteht, als unbedingt erforderlich.

Wenn auch Sie einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bekommen haben, können Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung setzen – der Erstkontakt ist bei uns kostenlos.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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