Hintergrundwissen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, eine behauptete Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Dazu muss regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben werden.
Viele Kanzleien senden eine solche Unterlassungserklärung zusammen mit der Abmahnung. Diese mitgesandte Unterlassungserklärung ist aber im Interesse des Gegners formuliert und enthält oftmals Passagen, die nicht unterschrieben werden müssen.
Nehmen Sie eine Abmahnung unbedingt ernst – wenn Sie eine Abmahnung ignorieren, kann schnell ein Gerichtsverfahren folgen, in welchem zum Teil erhebliche weitere Kosten drohen.
Wenn Sie sich aber richtig gegen eine Abmahnung verteidigen, können Sie zum Teil erhebliche Kosten sparen.
Beachten Sie:
Unterschreiben Sie nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist in der Regel im Sinne der Gegenseite formuliert.
Sie haben immer die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Bedenken Sie, dass diese Erklärung Sie für 30 Jahre bindet!
Mit der Abmahnung werden regelmäßig Schadensersatzansprüche eingefordert. Diese setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und einem Schadensersatz für den Auftraggeber.
Unsere Erfahrung zeigt, dass diese häufig sehr hoch angesetzt sind und hier ein großer Verhandlungsspielraum besteht. Daher lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben!

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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