Aktuell beobachten wir, dass verstärkt das Anbieten auf Tauschbörsen von Musikalben und Filmen abgemahnt wird. Uns liegen zahlreiche unterschiedlichste Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien aus ganz Deutschland vor, gegen welche wir im Namen unserer Mandanten vorgehen.
Der Inhalt der Abmahnschreiben ist im Grunde immer derselbe. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Film oder Musikalbum), im Internet über eine Internettauschbörse (BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, etc.) zum Download angeboten zu haben.
Die Ausführungen sind dabei meist allgemein gehalten und beziehen sich, auch hinsichtlich der zitierten Urteile, selten auf den konkreten Fall. Gleichwohl ist die Rechtslage eindeutig, dass unberechtigtigtes Anbieten von Filmen oder Musik über Tauschbörsen ist verboten.
Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert und soll zudem die Kosten der Rechtsanwälte und auch einen Schadensersatz zahlen.
Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann
Meine Erfahrung zeigt, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung in den meisten Fällen viel zu weit gefasst ist, da sich nicht nur auf das konkrete Werk, sondern auf alle Werke des Rechteinhabers bezieht. Darüber hinaus finden sich viele für den Abgemahnten unvorteilhafte juristische Klauseln in der Unterlassungserklärung.
Daher kann von einer Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, so wie sie von der Gegenseite vorgelegt worden ist, nur abgeraten werden. Ich rate daher meistens zu der Abgabe einer modifizierte Unterlassungserklärung.
Neben der Unterlassungserklärung wird auch die Zahlung eines Vergleichsbetrags für die Rechtsanwaltskosten und ein Schadensersatz gefordert. Dieser Betrag ist häufig zu hoch angesetzt und kann regelmäßig von uns zum Teil stark reduziert werden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne als auf das Urheberrecht und Medienrecht ausgerichteter Rechtsanwalt zur Verfügung.
Ich bearbeite täglich eine Vielzahl von Fällen und bin daher in der Lage, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen. Dabei vertrete ich Sie nicht nur in Berlin, sondern natürlich deutschlandweit.
Der Erstkontakt ist bei uns kostenlos.
Telefonische Soforthilfe unter 030 23 27 09 83 oder per E-Mail office@hoesmann.eu








