Das Amtsgericht München ist für seine Rechteinhaber freundliche Rechtsprechung bekannt. In einer Ende November gefällten Entscheidung hat sich das Amtsgericht jedoch selbst übertroffen. (AG München Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11))
Das Amtsgericht München hat eine Rentnerin auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von über 600 € verurteilt, weil angeblich über ihren Anschluss ein Hooligan Film über ein Filesharing Programm öffentlich angeboten wurde.
Das Gericht ging von einem Verstoß aus, obwohl die pflegebedürftige Rentnerin keinen eigenen Computer besaß und auch nicht festgestellt werden konnte, dass sie über einen WLAN-Anschluss verfügte.
Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass die Rentnerin als Störerin die Abmahnkosten zu tragen habe. Es führt zu Begründung aus, dass die Beklagte die tatsächliche Vermutung ihrer Verantwortlichkeit nicht habe entkräften können.
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Das Gericht hat in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass es im Grunde immer von einer Verantwortung des Anschlussinhabers ausgeht. Die Entscheidung unterstreicht, in welchem Dilemma sich abgemahnter Personen befinden. Selbst wenn der Vorwurf nach eigenem Bekunden nicht hinkommen kann, ist es fast unmöglich, den Vorwurf einer Abmahnung vor dem Amtsgericht München zu entkräften. Daher sollte eine Abmahnung nie ignoriert werden.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings bekommen haben, können Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung setzen – der Erstkontakt ist bei uns kostenlos.
Quelle: Wilde, Beuger & Solmecke