Amazon haftet für Produktfotos

amazonAuf Amazon können Online-Händler, die ihre Produkte anbieten wollen, sich an bereits bestehende Produktfotos anhängen, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden. Welche Bilder angezeigt werden, entscheidet ein Algorithmus von Amazon.

Der Händler hat keinen Einfluss auf die Auswahl der angezeigten Fotos. Somit bestimmt Amazon, welche Fotos in dem jeweiligen Angebot angezeigt werden und nicht der Online-Händler.

Wer haftet für Fotos?

Fraglich ist, wer für die urheberrechtswidrige Wiedergabe von Produktfotos haftet: Amazon selbst oder doch die Online-Verkäufer? Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil entschieden, dass Amazon als Anbieter der Fotos haftet, auch wenn diese nicht durch Amazon hochgeladen wurden. (LG Berlin 16 O 103/14, Urteil vom 26.01.2016)

Sachverhalt

Hintergrund des Verfahrens vor dem Berliner Landgericht war die Veröffentlichung eines Produktfotos eines Online-Händlers auf der Verkaufsplattform Amazon. Die Nutzungsrechte des Produktfotos standen jedoch nur dem Fotografen zu, nicht aber dem Händler zu. Der Fotograf mahnte in Folge der Publikation Amazon ab. Amazon entfernte die Fotos , gab aber keine Unterlassungserklärung ab.

Das Urteil

Das LG Berlin gab der Unterlassungsklage statt. Durch die Verwendung des Algorithmus kann Amazon bestimmen, welche Fotos bei dem Angebot der einzelnen Händler erscheinen. Somit wird in das Selbstbestimmungsrecht der Online-Händler eingegriffen, der unter Umständen vielleicht ein ganz anderes Foto aussuchen würde.

Amazon bestreitet dies jedoch und behauptet, dass dies nur ein automatisches Verfahren sei und Amazon keine Kenntnis vom Urheberrechtsverstoß habe. Genau dies sei der Gegenteil, so die Richter des LG Berlins, denn Amazon treffe selber die Auswahl von Produktabbildungen und somit haftet Amazon selbst als Täter für urheberrechtswidrige Fotos. Zudem besäße Amazon keine Nutzungsrechte an den Produktfotos.

Einschätzung des Urteils

hoesmann_robeObwohl ein Algorithmus über das Hochladen von den Produktfotos entscheidet, haftet Amazon für die urheberrchtswidrige Wiedergabe von den Fotos auf der Angebotsseite. Denn das Algorithmus-Verfahren ermöglicht es eben Amazon selbst das Produktfoto auszuwählen. Somit beschränkt sich Amazon auch nicht auf einen technischen Vorgang, sondern trifft selbst die Auswahl und haftet – gerechtfertigt – folglich als Täter bei Urheberrechtsverletzungen

Dieses Urteil zeigt, dass Amazon verantwortlich dafür ist, wenn urheberrechtlich geschützte Fotos auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt werden.

Die Bilderanzeige auf Amazon ist schon seit längerer Zeit Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren und es kristallisiert sich immer deutlicher heraus, dass die aus dem US amerikanischem Recht entlehnte Rechteübertragung und die daraus folgende Nutzung der Bilder durch Amazon in Deutschland so nicht zulässig ist.

Fotografen, welche feststellen, dass ihre Bilder in Angeboten von Amazon verwendet werden haben daher gute Möglichkeiten, gegen eine unberechtigte Nutzung vorgehen zu können. (Der Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Leyla Dastan)

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