Urheberrechtsverstöße im Internet sind teuer. Gerade Privatpersonen ist es im Grunde nicht zu vermitteln, dass für Urheberrechtsverstöße wegen der Nutzung einer Tauschbörse bis zu 3.000 € gezahlt werden sollen.
Dies hat auch der Gesetzgeber nach langer Diskussion gesehen und ein Gesetz verabschiedet, nachdem dem Anwaltskosten für Urheberrechtsverstöße auf rund 150 € beschränkt werden sollen.
Erste Gerichte setzen sich jetzt mit der neuen Regelung auseinander und das Amtsgericht Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss (24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13) deutlich herausgestellt, dass es diese Deckelung bei Filesharing und Tauschbörsen Abmahnungen bejaht.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Es wird abzuwarten sein, ob sich auch andere Gerichte in dieser Deutlichkeit der Deckelung anschließen werden. Bislang gibt es hierzu keine gesicherte Rechtsprechung und je nach Gericht werden unterschiedliche Maßstäbe angesetzt.
Gleichwohl ist es ein Schritt in die richtige Richtung, um den hohen Anwaltsforderungen der Abmahnkanzleien einen Riegel vorzuschieben.
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes im Internet bekommen haben, stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung, um Sie fachkundig gegen die hohen Forderungen zu verteidigen.