Im Arbeitsrecht kommt es bei einer Krankheit des Arbeitsnehmers immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, die erst durch Gerichte entschieden werden.
In einer kleinen Übersicht möchte Ihnen die Kanzlei Hoesmann anhand einiger wichtiger Urteile die häufgisten Probleme vorstellen und wie diese durch Gerichte entschieden wurden.
Arbeitnehmer und Krankheit Teil 1
Dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers: 2 Jahre Wartefrist bis zur Kündigung
Ein Arbeitgeber muss nicht ewig einen dauerhaft kranken Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Er darf einem kranken Arbeitnehmer kündigen, wenn ungewiss ist, wann dieser wieder arbeitsfähig sein wird. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Rheinland-Pfalz muss vor der Aussprache der Künding eine Wartezeit von zwei Jahren eingehalten werden. Während dieser Zeit ist es nach Ansicht der Richter dem Arbeitgeber zumtbar, für diesen Zeitraum eine Ersatzkraft mit einem befristeten Arbeitsvertrag zu beschäftigen.
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – Aktenzeichen: 9 Sa 1087/01)