Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat in der ARD Sendung Plusminus als Rechtsanwalt zur Textilkennzeichnungsverordnung Stellung genommen. Hinter dem sperrigen Begriff der Textilkennzeichnungsverordnung verbirgt sich eine gesetzliche Regelung, nach welcher Händler und Hersteller dazu verpflichtet sind, auf nicht tierische Produkte in Textilien hinzuweisen.
Recherchen des ARD Magazins Plusminus haben jedoch ergeben, dass in vielen Bekleidungsstücke Pelze und andere tierische Produkte verarbeitet sind, ohne dass der Verbraucher darauf hingewiesen wird. Eigentliches ist hier Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass diese Täuschung des Verbrauchers unterbleibt, jedoch wird die Kontrolle des Staates nur sehr lückenhaft durchgeführt.
Ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ist keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen, da auch mittlerweile gerichtlich anerkannt ist, dass dies eine Täuschung des Verbrauchers darstellen kann. So haben viele Verbraucher eine Interessen daran, schon aus Tierschutzgedanken, dass sich in ihrer Bekleidung keine Pelze oder ähnliches befinden. Unterbleibt aber der Hinweis, so ist es Verbrauchern häufig nicht klar, welche Bestandteile genau in dem Produkt verarbeiteten.
Bei Fragen rund um die Textilkennzeichnungsverordnung steht Ihnen Rechtsanwalt Hoesmann gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.
Der Beitrag kann in der ARD Mediathek abgerufen werden.