Der in die Kritik geratene deutsche Automobilclub ADAC hat beschlossen, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten während der Hauptversammlung keinen Film und Tonaufnahmen machen dürfen. Von den Chefredakteuren der beiden Sender Thomas Baumann und Peter Frey wird das Filmverbot „als höchst bedauerlich“ bezeichnet.
Der ADAC ist berechtigt, zu bestimmen wer zu der Hauptversammlung Zutritt hat.
Journalisten haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an privaten Veranstaltung. Die Hauptversammlung des ADAC ist rechtlich eine private Veranstaltung, auch wenn eine Vielzahl von Mitgliedern daran teilnehmen können.
Es steht dem privaten Veranstalter frei zu regeln, ob Medienvertreter Zutritt zu der Versammlung haben.
Mittlerweile ist es bei Hauptversammlungen von Unternehmen üblich, dass Journalisten in der Regel ein Zutrittsrecht haben. Jedoch sind die Medienvertreter üblicherweise nicht berechtigt Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Diese Aufnahmen werden häufig zentral durch das Unternehmen produziert und dann den Medienvertreter zur Verfügung gestellt.
Ziel des Unternehmens ist es, dass zum einen der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört werden soll, zum anderen aber auch das Interesse der jeweiligen Unternehmen, die Herrschaft über die Bilder zu haben, welche von der Hauptversammlung gezeigt werden.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Vor den Journalistenverbänden wird immer wieder mal Kritik an dieser Praxis geäußert, rein juristisch ist die Beschränkung aufgrund des Hausrechts des Veranstalters zulässig. Es wäre sogar zulässig alle Journalisten von der Versammlung ausschließen zu können.
Eine Berichterstattung kann damit jedoch nicht unterbunden werden, da es der Presse freisteht über die Veranstaltung selbst berichten zu dürfen.