Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat auf der Seite von photoscala.de einen Aufsatz über “Das Recht am eigenem Bild” veröffentlicht. In diesem geht es vor allem um das Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Fotografen an Personenaufnahmen und dem Interesse der abgebildeten Personen selbst. Insbesondere wird auf die Fragen eingegangen, wann Bilder auch ohne Einwillung der abgebildeten Person verwendet werden dürfen.
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