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Urlaub der Kanzlei Hoesmann

Donnerstag, August 26th, 2010

Die Kanzlei Hoesmann wird aufgrund einer Dienstreisen und des Jahresurlaubs bis zum 18. September geschlossen sein.

Gerne stehen wir danach wieder zu Ihrer vollen Verfügung.

Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

Montag, August 23rd, 2010

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos der Polizei des Landes Baden-Württemberg (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei vorübergehend beschlagnahmt und gesichtet werden dürfen.

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Arbeitsrecht: Arbeitnehmer muss den Grund für eine Krankschreibung nicht mitteilen

Montag, August 16th, 2010

Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber umgehend mitteilen, wenn er wegen Krankheit nicht arbeiten gehen kann. Der Arbeitsnehmer muss jedoch nicht die Erkrankung selbst als Erklärung angeben. Die bloße Mitteilung der Erkrankung kann auch ohne Angabe der Krankheit erfolgen.

Diesen Grundsatz hat auch Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Demnach ist ein Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung nicht verpflichtet seinem Arbeitgeber die Art der Erkrankung mitzuteilen.

In dem Rechtstreit war ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden, da er nicht den Grund seiner Erkrankung mitteilte. Gegen diese Abmahnung legte er Klage ein.

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LG Hamburg: Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Freitag, August 13th, 2010

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Hochzeitsfotograf die Persönlichkeitsrechte des Brautpaares verletzt, wenn er ohne dessen Einwilligung Bilder der Hochzeit in einer Zeitschrift veröffentlicht.

Zur Begründung des Schadensersatzes für das Brautpaar hat das Gericht ausgeführt:

Gerade im vorliegenden Fall fällt zusätzlich eingriffsintensivierend ins Gewicht, dass sich die Kläger nicht in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung wie einem Standesamt oder einer Kirche haben trauen lassen, sondern für diesen Moment absichtlich einen öffentlich nicht zugänglichen und nicht einsehbaren Raum gewählt haben, um ihre Trauung in einem privaten Kreis und nur unter Anwesenheit von einigen wenigen geladenen Gästen abzuhalten. Der anwesende Fotograf war von ihnen beauftragt worden, Fotos für ihren persönlichen Gebrauch anzufertigen; es handelte sich nicht um einen Pressefotografen. Für die Veröffentlichung eines Fotos, welches in einem derartig intimen Rahmen aufgenommen wurde, hat die Kammer einen deutlich höheren Wert in Ansatz gebracht, als sie es für eine Fotografie getan hätte, die in oder vor einer öffentlich zugänglichen Einrichtung entstanden wäre.

Dem geschädigten Brautpaar wurde als Wertersatz eine Entschädigung von 2500 EUR pro Person zugesprochen. Die Höhe orientiert sich an den fiktiven Lizenzgebühren.

Volltext der Entscheidung

http://hoesmann.eu/veroffentlichungen/urteile/fotorecht/lg-hamburg-unbefugte-werbung-mit-hochzeitfotos/

Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Attest bereits am ersten Krankheitstag verlangen

Freitag, August 13th, 2010

Wenn ein Arbetnehmer über einen längeren Zeitraum wiederholt für wenige Tage krank gewesen ist, darf der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Krankheit die Vorlage eines ärztlichen Attest verlangen. Üblich ist die Vorlage eines Attestes bei einer Erkrankung nach drei Tagen.

In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall weigerte sich der Arbeitsnehmer eine entsprechende Bescheinigung bereits am ersten Tag vorzulegen. Da er dieser Weisung seines Arbeitsgebers nicht nachkam, sprach dieser eine Abmahung gegen den Arbetnehmer aus.

Gegen diese Abmahung legte der Arbeitnehmer Klage vor Gericht ein. Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied in seinem Urteil, dass die Aussprache der Abmahnung zu Recht durch den Arbeitgeber erfolgte.

Der Arbeitgeber durfte die Vorlage eines Attests bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Nach Ansicht der Richters stellen die häufigen Kurzerkrankungen einen wichtigen Grund dar, der die Weisung rechtfertigt, bereits am ersten Tag der Erkrankung ein Attest vorzulegen. Indem der Arbeitnehmer dieser berechtigten Weisung nicht nachgekommen war, erfolgtet die in Folge dessen die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig.

(Landesarbeitsgericht Hessen – Aktenzeichen: 6 Sa 463/03)