Babyfotos im Internet – Umgang mit Kinderbildern im Netz

Tochter verklagt Eltern wegen Babyfotos. Diese Schlagzeile aus Österreich kursiert zur Zeit im Netz. Ob die Meldung tatsächlich stimmt ist umstritten, juristisch ist der Fall aber gleichwohl sehr interessant. Denn Kinderbilder im Netz sind ein heikles Thema, welches uns in der Kanzlei Hoesmann seit längere Zeit beschäftigt.

Interview Inforadio

Rechtsanwalt Hoesmann von der Berliner Medienrechtkanzleien Hoesmann hat dem Inforadio Berlin zu diesem Thema ein Interview gegeben.

inforadioWelche Fotos sind okay und welche nicht? Ein heikles Thema. Inforadio-Reporterin Dena Kelishadi hat junge Berliner und Rechtsanwalt Hoesmann zum Umgang mit Kinderbildern im Netz gefragt. Den Betrag können auf der Webseite von Inforadio nachhören.

Link: https://goo.gl/Vg77Tw

Leitfaden Kinderbilder

Das Thema der Kinderbilder auf Facebook sollte von Eltern auf jeden Fall sehr ernst genommen werden. In Zusammenarbeit mit der Universität Basel hat Rechtsanwalt Hoesmann daher an einem Leitfaden mitgearbeitet, wie Eltern mit Kinderbildern im Netz umgehen sollten.

Diesen Leitfaden können Sie hier abrufen

nackt-internet

In der Broschüre „Zu nackt fürs Internet?“ findet sich ein Ratgeber für Eltern, wie Sie mit Bildern ihrer eigenen Kinder umgehen sollten:

https://netzbilder.net/wp-content/uploads/2015/03/20150609_Kolloquium-Version.pdf

Ansprechtpartner

Wenn die Fragen zu dem Thema haben steht Ihnen Rechtsanwalt Hoesmann als Experte für das Fotorecht und das Recht der sozialen Medien gerne zu Ihrer Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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    office@hoesmann.eu

     

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