Benutzung von Getty Images Fotos

FotografenGetty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.

Umso mehr verwundert es nun, dass Getty Images jetzt Teile des Archivs zur kostenlosen Nutzung freigibt.

Dabei ist es mitnichten so, dass das ganze Archiv frei verfügbar ist, vielmehr sind es ausgewählte Fotos und man kann das Foto auch nicht direkt auf die eigene Webseite einbinden, sondern muss dazu den von Getty Images angebotenen Viewer nutzen.

Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Nutzungsbedingungen interessant, denen der Nutzer vor der Einbindung des Bildes über den Viewer zustimmen muss.

Diese Nutzungsbedingungen sollte sich der Nutzer unbedingt vorher durchlesen, denn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können im Wege der Abmahnung verfolgt werden.

Hier einmal die wichtigsten Punkte der Nutzungsbedingungen von Getty Images in der Übersicht:


Soweit verfügbar, dürfen Sie Getty Images-Inhalte unter Verwendung des eingebetteten Viewers (der „eingebettete Viewer“) auf einer Website, in einem Blog oder auf einer Social-Media-Plattform einbetten.

Mit diesem Passus stellt Getty Images klar, dass nur der Viewer zur Bildanzeige verwendet werden darf.


Nicht alle Getty Images-Inhalte sind für die eingebettete Verwendung verfügbar, und die Verfügbarkeit kann sich ohne Vorankündigung ändern. Getty Images behält sich das Recht vor, Getty Images-Inhalte nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung aus dem eingebetteten Viewer zu entfernen.

Getty Images behält sich die Möglichkeit vor, die zur Verfügung gestellten Fotos wieder zurückzuziehen und diese aus dem Angebot zu entfernen. Für den Nutzer kann diese bedeuten, dass die durch den Viewer eingebetteten Fotos ohne Vorankündigung von der eigenen Seite wieder verschwinden können bzw. sogar andere Fotos angezeigt werden könnten.


Sie dürfen eingebettete Getty Images-Inhalte nur zur redaktionellen Zwecken (also im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind) verwenden.

Damit stellt Getty Images klar, dass die Bilder nicht für Werbung oder Unternehmensdarstellungen verwendet werden dürfen, sondern nur für sog. redaktionelle Zwecke. Wann jedoch ein Ereignis von öffentlichem Interesse ist, ist eine Auslegung des Einzelfalls und sicherlich ein mögliches Risiko des Verwenders des Fotos. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass Getty Images eine ganz andere Meinung dazu hat, wann ein öffentliches Interesse und somit eine redaktionelle Nutzung vorliegt, als der Verwender des Fotos.


Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte:
(a) für jegliche gewerbliche bzw. geschäftliche Zwecke (z. B. in Werbung, Marketing oder zum Verkauf von Waren) oder auf eine Weise, die eine Empfehlung oder Sponsoring impliziert;
(b) unter Verletzung jeglicher angegebener Beschränkungen;
(c) auf diffamierende, pornografische oder anderweitig ungesetzliche Weise; oder
(d) außerhalb des Nutzungskontexts des eingebetteten Viewers.

Hier betont Getty Images erneut, dass jede Verwendung für Werbung oder Marketing untersagt ist. Wann liegt aber bereits Werbung vor? Ist die Anzeige einer AdWords Anzeige neben einem redaktionellen Beitrag bereits Werbung oder bezieht es sich nur auf das Foto selbst, sprich darf das Foto nicht selbst Werbung sein?

Auch die Frage der Diffamierung ist nicht juristisch einfach zu beantworten. Was für den einen noch eine freie Meinungsäußerung ist, ist für den anderen bereits eine diffamierende Darstellung seiner Person.

Ein juristischer Streit über diesen Punkt ist vorprogrammiert.


Getty Images (oder von Getty Images beauftragte Dritte) sind berechtigt, Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des eingebetteten Viewers und eingebetteter Getty Images-Inhalte zu erfassen, und behält sich das Recht vor, im eingebetteten Viewer Werbung anzuzeigen oder seine Nutzung anderweitig kommerziell auszuwerten, ohne Sie hierfür zu entschädigen.

Getty Images bekommt die Möglichkeit, direkt auf der Webseite des Nutzes Werbung zu schalten. Eine sicherlich interessante Möglichkeit, um Geld zu verdienen; wohlgemerkt Geld für Getty Images nicht für den Nutzer.

Aus Datenschutzgründen lässt der Hinweis auf die Datenerhebung aufhorchen. So ist unklar, welche Daten erhoben werden und inwieweit der Nutzer des Viewers hier unter Umständen gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen könnte.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Wie immer wenn es etwas „kostenlos“ angeboten wird, sollte ein genauer Blick auf das Angebot geworfen werden, um mögliche Risiken zu vermeiden. Da das Angebot sehr neu ist, fehlen natürlich Erfahrungswerte und es schwierig abzuschätzen, inweit tatsächlich eine Abmahngefahr droht.

Nutzer, welche die Fotos von Getty Images nutzen wollen, sollten unbedingt darauf achten, den Viewer zu nutzen und sich ebenfalls bewusst sein, dass sie den zum Teil sehr ungenau formulierten Nutzungsbedingungen zustimmen.

Probleme sehe ich insbesondere bei dem Punkt, was genau redaktionelle Inhalte sind und wie es mit dem Datenschutz aussieht.

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