Bilddiebstahl

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Ihre Fotos werden geklaut?

Im Internet nutzen Dritte Ihre Fotos ohne zu bezahlen?
Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen!

 

Verletzung Ihrer Urheberrechte

Verletzungen der Urheberrechts der Fotografen durch Bilderklau sind leider im Internet an der Tagesordnung. Dieser Bilderklau auf Kosten des Fotografen ist nicht nur ärgerlich, sondern kann für den Fotografen zu ernsthaften finanziellen Problem führen. Jedes geklaute Foto ist ein Foto, dass der Fotograf nicht verkauft. Auf lange Sicht kann sich kein Fotograf einen Diebstahl seiner Fotos leisten.

Dulden Sie keine Verletzung Ihrer Rechte,
wehren Sie sich gegen den Bilderklau!

Bilderklau finden

Sie können uns gerne kontaktieren, wenn Sie einen Bilderklau Ihrer Fotos festgestellt haben oder auch nur den Verdacht einer Rechtsverletzung haben. Wir arbeiten mit einer professionellen Bildsuchmaschine und sind daher in der Lage, Bildrechtsverletzungen schnell und effektiv finden zu können. Alternativ können Sie auch über die Google Bildersuche selbst nach geklauten Fotos suchen.

Wie Sie Ihre Fotos finden können,
erkläre ich Ihnen hier:LINK-Bilderklau finden

Vorgehen bei Bilddiebstahl

Wir prüfen zunächst die Erfolgsaussichten eines Vorgehens. Ein erfolgreiches Vorgehen hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir sehr gut abschätzen, wann ein Vorgehen gegen einen Bilderdieb erfolgreich sein kann und wann nicht.

Erst wenn wir uns sicher sind, dass das Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat, raten wir Ihnen zu einem Vorgehen.

Außergerichtliche Lösungen
und Schadensersatz

Wir gehen als spezialisierte Medienkanzlei zunächst außergerichtlich im Wege eines Anspruchsschreibens (Abmahnung) gegen den Bilderdieb vor und verlangen sowohl eine Unterlassung der Nutzung als auch die Zahlung von Schadensersatz. Zudem wird der Rechtsverletzer aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten auszugleichen, die durch unser anwaltliches Tätigwerden entstanden sind.

Höhe des Schadensersatzes

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich immer nach Art und Umfang der Rechtsverletzung. Daher sind pauschale Aussagen immer schwierig. Wir haben schon Schadensersatzansprüche von mehreren 1000 € für unsere Mandanten erstritten.

Wir sagen Ihnen, welcher Schadensersatz realistisch ist.

Durchsetzungsstark

In aller Regel setzen wir Ihre Ansprüche gegen den Bilderdieb außergerichtlich durch. Verweigert sich der Bilderdieb einer außergerichtlichen Lösung, kann der Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Das Klagerisiko ist für Sie als Fotograf gering,
denn Bilderdiebstahl ist verboten.

Kosten trägt der Rechtsverletzer

Der Fotograf hat nach ständiger Rechtsprechung einen Anspruch auf Schadensersatz für den Bilderklau und auch den Ersatz der Aufwendungen, insbesondere auch der Anwaltskosten. Dies bedeutet, dass für den Fotografen das Abmahnverfahren in aller Regel kostenneutral ist, wenn er gegen den Rechtsverletzer vorgeht.

Derjenige, der Bilder ohne Erlaubnis verwendet,
hat für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil

Das Team der Kanzlei HoesmannWir konnten in Hunderten von Verfahren
gegen Bilderklau erfolgreich vorgehen.

Als Partnerkanzlei des CentralVerbands der Deutschen Berufsfotografen sind wir auf das Fotorecht spezialisiert.

Rechtsanwalt Hoesmann verfügt als ehemaliger Berufsfotograf auch über eine große praktische fotografische Erfahrung und lehrt regelmäßig in Seminaren zum Thema Foto- und Urheberrecht. Zudem wird er immer wieder als Experte zu medienrechtlichen Fragen in den Medien zitiert.

Gerne steht er Ihnen bundesweit für Ihre Fragen zur Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

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