Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Eigenpreiswerbung

Samstag, Juli 31st, 2010

Die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis und einem niedrigeren neuen Preis ist eine übliche Werbemethode.

Diese wird juristisch als Eigenpreiswerbung bezeichnet und ist in Deutschland zulässig.

Der ursprünglich angebende Preis muss dabei der Wahrheit entsprochen haben, da ansonsten ein Verstoß gegen die die Preiswahrheitspflicht gegeben ist.

Ein Verstoß gegen die Preiswahrheitspflicht wird angenommen, wenn ein durchgestrichener Preis nie ernsthaft gebildet oder gefordert, beziehungsweise nicht über einen angemessenen Zeitraum verlangt worden ist. Dabei unterliegt die Definition des „unangemessen kurzen Zeitraumes“ keinem festen Maßstab, sondern variiert je nach Wirtschaftsgut und Erinnerungsvermögen der angesprochenen Verkehrskreise zwischen 4 bis 10 Wochen.

Daher empfehlen wir, dass der ursprüngliche Preis zumindest sechs Wochen Bestand gehabt haben soll, bevor mit diese Werbemethode angewendet wird. Wird dies nicht beachtet, besteht die Gefahr eine Abmahnung.

Ganz aktuell gibt es dazu auch ein Urteil des OLG Düsseldorf (Akz I-20 U 28/10) , welches entschieden hat, dass die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis auch ohne weitere Erläuterungen zulässig ist.

Blitzerfotos verfassungsrechtlich zulässig

Dienstag, Juli 20th, 2010

Die polizeilichen „Blitzerfotos“ sind ein gerechtfertigter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Fahrers und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Das Bundesverfassungsgericht führt zu Begründung aus:

Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, stellt zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertigt jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um verdeckte Datenerhebungen handelt, sondern nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die für Jedermann wahrnehmbar sind. Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden Wirkungen für den Betroffenen.

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ZAK beanstandet Fall von Schleichwerbung, einen Bericht über Robert Enke und spricht erneut Bußgelder wegen unzulässiger Gewinnspiele aus

Donnerstag, Juli 8th, 2010

Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung erklärt, wurden wieder verschiedene TV Sender wegen Verstöße gerügt.

Schleichwerbung

Wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schleichwerbung hat ZAK eine Ausgabe der RTL II-Wissenschaftssendung „Schau Dich schlau“ beanstandet.

In der einstündigen redaktionellen Sendung wurde nach Auffassung der Experten aus den Landesmedienanstalten ein Nahrungsergänzungsprodukt im redaktionellen Teil werblich dargestellt und die Zuschauer damit in die Irre geführt.

ZAK beanstandet Enke-Nachrichtenbericht bei ProSieben

Beanstandet wurde auch ein Nachrichtenbericht in der ProSieben-Sendung „Newstime“ über den Freitod des Fußballspielers Robert Enke. Der Beitrag enthielt Bilder von der Ankunft seiner Frau am Unglücksort. Ihre Fragen an die Polizei hatte die Redaktion untertitelt, weil sie akustisch auf dem Filmmaterial schwer verständlich waren. Mit den Aufnahmen hat der Sender nach Auffassung der Landesmedienanstalten die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen. ProSieben hat sich wegen des Nachrichtenbeitrages bei der ZAK entschuldigt.

Erneut Bußgelder wegen Gewinnspielsendungen

Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung hat die ZAK erneut Bußgelder in einer Gesamthöhe von 57.500,- Euro verhängt und ahndeten damit unter anderem den verbotenen Aufbau von Zeitdruck und die Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchancen bei zwei Sendungen von Sat.1 (Quiznight, jeweils 20.000,- Euro Bußgeld), 9Live (5.000,- Euro Bußgeld) und Super RTL (Master Quiz, 12.500,- Euro Bußgeld).

Super RTL hat die Gewinnspielsendung „Master Quiz“ mittlerweile seit April aus dem Programm genommen, eine Wiedereinführung ist nach eigenen Angaben nicht mehr geplant.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

BKA verletzt prominente Sportlerin durch Pressemitteilung in ihren Persönlichkeitsrechten

Dienstag, Mai 4th, 2010

Durch Beschluss vom 22.04.2010 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dem Eilantrag einer bekannten Eisschnellläuferin stattgegeben und dem Bundeskriminalamt untersagt, bezüglich des die Antragstellerin betreffenden Schiedsurteils des Internationalen Sportgerichts CAS vom 25.11.2009 folgende Passage zu veröffentlichen oder zu verbreiten oder veröffentlichen oder verbreiten zu lassen: „In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich ist.“

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Vorträge zum Medienrecht online abrufbar

Freitag, April 30th, 2010

Herr Rechtsanwalt Hoesmann ist auch als Dozent an der DAA Medienakademie tätig.

Seine umfangreichen Unterlagen zu seiner Vortragsreihe Medienrecht können auch online abgerufen werden:

http://www.presserecht-aktuell.de/aufsatze/vortrage/