Juristische Probleme von RSS Feeds


RSS Feeds sind eine praktische Sache und mittlerweile nicht mehr aus der Internetwelt wegzudenken.
Viele Webseitenbetreiber nutzen RSS-Feeds Dritter und binden diese in ihre Homepage ein.

Es ist jedoch juristisch heikel, einen fremden RSS-Feed auf die eigene Homepage einzubinden, da man mit der Einbindung ein hohes Haftungsrisiko eingeht.

Wenn man den RSS-Feed eines Dritten in seine Seite einbindet, dann macht man sich diesen Feed und den Inhalt des RSS-Feed im juristischen Sinne zu eigen.
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Rechnungen von gewerblichhandeln.de

melango
Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma Melango.de GmbH, diese betreiben die Webseite gewerblichhandeln.de, sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf gewerblichhandeln.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird, da die Kostenpflicht nicht wirklich deutlich wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht mehrerer Gerichte stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.
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Hat ein Mandant Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendet?


Im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen versuchen manche Unternehmen, auf den bereits anwaltlich vertretenen Mandanten weiter Druck auszuüben, indem dem Mandanten weiterhin, teilweise sehr drastisch formulierte Mahnschreiben zugeschickt werden.

Daher stellt sich zurecht die Frage, ob dieses Verhalten nicht unterbunden werden kann.
Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Mandanten ist es sicherlich geboten, nur mit dem vom ihm beauftragten Rechtsanwalt zu korrespondieren.

Es gibt aber keine zwingende Vorschrift im vorgerichtlichen Verfahren, die diese Praxis unterbindet.

Solange kein gerichtliches Verfahren anhängig ist, darf das Unternehmen auch einen etwaigen Mahnbescheid gemäß § 171 ZPO unmittelbar dem anwaltlich vertretenen Mandanten zustellen lassen.
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Abmahnungen gegen Verbraucher haben anders auszusehen als Abmahnungen an Unternehmer


Der Gesetzgeber unterscheidet in seinen Gesetzen deutlich zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verbraucher verstärkt geschützt werden.

Dieser Unterschied zwischen Verbrauchern und Unternehmen soll nach Meinung des OLG Köln auch bei dem notwendigen Inhalt einer Abmahnung berücksichtigt werden.

Die Abmahnung wurde ursprünglich als außergerichtliche Maßnahme zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten entwickelt und wird insbesondere im geschäftlichen Verkehr verwendet.
Mit der Abmahnung soll dem Schuldner ein Weg gewiesen werden, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Im geschäftlichen Verkehr ist es bei einer Abmahnung ausreichend, dass die Abmahnung die Aufforderung zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung enthält.
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Dortmunder OB geht juristisch gegen zahlreiche Medien vor


Der Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen eine aus seiner Sicht unwahre Berichterstattung über ein Haushaltsloch in Höhe von 100 Mio €, welches einen Tag nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister 2009 bekannt geworden ist. Ebenso wendet er sich gegen eine Berichterstattung, in denen es über die Annahme von vermeintlichen Privatspenden im Wahlkampf 2009 geht.

Ullrich Sierau fühlt sich durch die Berichterstattung nicht in als Privatperson angegriffen, sondern die Berichterstattung würde die Interessen der Stadt Dortmund verletzen, da Ullrich Sierau in seiner Funktion als Bürgermeister angegriffen worden wäre. Aus diesem Grund werden die zahlreichen Verfahren von der Stadt geführt und auch bezahlt. Die Kosten für die mit diesem Fall beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs aus Bonn (waren auch die Anwälte von Wulff) belaufen sich schon auf über 17.000 € und werden von der Stadt Dortmund vorfinanziert.
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Interview auf FluxFM


Im Morgenprogramm des Berliner Radiosenders FluxFM wurde ein Interview mit Rechtsanwalt Hoesmann geführt. Im Rahmen dieses Interviews ging es um die Kündigung der Einspeiseverträge von ARD und ZDF für die großen Kabelbetreiber.
Bislang überwiesen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedes Jahr 60 Mio Euro, um ihr Programm in das Kabelnetz einspeisen zu dürfen.
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Schadensersatz für unberechtigte Bildernutzung im Internet


Im Augenblick liegen uns zahlreiche Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verletzung von Namensnennungsrechten vor. Hier geht es insbesondere um Bilder, welche auf der Plattform aboutapixel zum Kauf angeboten werden.
Bei den Abmahnungen eines Erfurter Rechtsanwaltes werden erhebliche Schadensersatzforderungen geltend gemacht, welche sicherlich in dieser Form vor Gericht nicht zu halten sind.

Es ist richtig, dass unter Umständen ein Schadensersatz zu zahlen ist, wenn unberechtigt Bildrechte verletzt werden.
Wie hoch allerdings der zu zahlenden Schadensersatz ist, ist umstritten.
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Praktische Probleme des geplanten Leistungsschutzrechts


Zum Thema der Leistungsschutzrechte für Verlage und deren möglichen juristischen und tatsächlichen Problemen noch ein Beispiel aus der eigenen Praxis.

Ich werde als Rechtsanwalt häufiger von Tageszeitung als Experte zu medienrechtlichen Themen zitiert. Diese Zitate erscheinen dann mit der Nennung meines Namens sowohl in der Print als auch in der Onlineausgabe der Zeitung.
Honorar bekomme ich natürlich keines, aber als bescheidener Anwalt ist man ja schon zufrieden, seinen Namen in der Zeitung lesen zu dürfen.

Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere.
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Neue wissenschaftliche Mitarbeiterin


Wir freuen uns, mit Frau Nadine Belger eine neue wissenschaftliche Mitarbeiterin für unsere Medienkanzlei gewonnen zu haben.

Frau Belger ist eine engagierte Studentin an der Europa-Universität Viadrina.
In ihrem Schwerpunktbereich „Medienrecht“ beschäftigt sie sich besonders mit all den Facetten des Urheber- und Datenschutzrechts. Aber auch in Fragen des Marken- und Kartellrechts ist Frau Belger interessiert.
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