Model Release und Recht – Aufsatz in dem Magazin “der bildbearbeiter”


In der Ausgabe März 2012 des Magazins “der bildbearbeiter” habe ich mich in einem Aufsatz mit dem Thema “Model Release und Recht” auseinandergesetzt.
In erster Linie geht es in dem Aufsatz um die Fragen, was im Vorfeld zwischen Fotograf und Model aus rechtlichen Gesichtspunkten besprochen und welche Punkte in einem ordentlichen Model Release geklärt werden müssen.
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Verbraucherschutzverband mahnt google ab


Die neuen Datenschutzbestimmungen von google sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale (vzbv) rechtswidrig.
Insgesamt sollen 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sein, da diese zu unbestimmt formuliert sind oder den Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Der Verband hat das Unternehmen deshalb am Freitag abgemahnt.
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Ausschließliche Nutzungsrechte

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In Verträgen findet sich immer wieder die Formulierung, dass die “ausschließlichen Rechte” an einem Werk übertragen werden.

Dieses bedeutet, dass nur (ausschließlich) der Rechteinhaber berechtigt ist, das Werk unbeschränkt zu nutzen.

Der Rechteinhaber des ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechts hat zudem das Recht, gegen eine unberechtigte Nutzung des Werkes vorzugehen. Dieses schließt auch den Urheber selbst mit ein und untersagt diesem eine Nutzung seines eigenen Werkes.

Somit kann auch ein Fotograf für die Nutzung seiner eigenen Bilder abgemahnt werden, wenn er die ausschließlichen Rechte auf einen Dritten übertragen hat, die Bilder aber weiterhin selbst nutzt.

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Der Model Release Vertrag


Im Rahmen eines Fotoshootings wird regelmäßig ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Model geschlossen.
In diesen geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf und welche Rechte das Model an den Fotos hat. Dieser Vertrag wird in der Praxis auch als „Model Release“ bezeichnet.

Bei der weiteren Verwendung der Fotos durch den Fotografen, aber auch für eine Verwendung durch das Model ist dieser Vertrag wichtig. Beide müssen wissen, was sie mit den Fotos machen dürfen – und was nicht.
Auch der wirtschaftliche Wert der Fotos hängt wesentlich davon ab, welche Rechte an den Fotos bestehen und ob die Fotos uneingeschränkt, zum Beispiel auch für Werbung verwendet werden dürfen.
Rechtlicher Hintergrund ist das Urheberrecht des Fotografen auf der einen Seite und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models auf der anderen Seite.
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Sieg für freie Journalisten und Fotografen

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. In dem gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag geführten Rechtsstreit hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11).

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung gegen das Urhebervertragsrecht verstoßen.
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google plus und Recht

 

Das neue soziale Netzwerk von Google, “Google Plus”, abgekürzt “google+” oder “g+” steht nun jedem Nutzer offen.
War es bislang nur einem kleinen Kreis von ausgesuchten Nutzern möglich, sich anzumelden, steht der google plus nunmehr jedem offen.
Mit google plus will Google jetzt in die Offensive gegen Facebook gehen. Bereits in kürzester Zeit hat sich das Netzwerk zu einem ernsten Konkurrenten von Facebook entwickelt.
Wie überall im Internet und gerade bei sozialen Netzwerken, lauern auch bei google+ rechtliche Gefahren.
In dem folgenden Aufsatz soll es nicht um die Besonderheiten der Nutzungsbedingungen oder die zahlreichen Datenschutzregelungen von google gehen, sondern vielmehr um die allgemeinen juristischen Regeln, welche von dem Nutzer in dem Soial-Network google+ zu beachten sind.

Neue Widerrufsbelehrung in Kraft

Ab dem 4. August 2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung. Hintergrund sind einige Entscheidungen des EUGH, welche in deutsches Recht umgewandelt werden müssen, daher hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts verabschiedet, welches am 4.08.2011 in Kraft tritt.

In diesem Gesetz, nachzulesen im Bundesgesetzblatt 2011, S. 1600, findet sich eine neue Muster Widerrufsbelehrung.
Ich empfehle, diese neue Widerrufsbelehrung unbedingt zu verwenden, da ansonsten Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.
Muster Widerrufsbelehrung:

Wann liegt eine rechtsgültige Unterschrift vor?

unterschrift

Zurzeit erreichen uns wieder eine Vielzahl von Schreiben. Diese sind in der Regel mit einer Unterschrift versehen.  

Jedoch ist häufig unklar, welche Person genau das Schriftstück unterschrieben hat, da die Unterschrift zum Teil unleserlich ist, nur aus einem einzigen Buchstaben besteht oder kein Name unter der Unterschrift steht.

Sinn der Unterschrift

Durch die Unterschrift soll sichergestellt werden, dass das entsprechende Schriftstück auch vom Unterzeichner selbst stammt bzw. er diesem inhaltlich zustimmt. Dies ist gerade in Gerichtsprozessen wichtig. Hier hat die Unterschrift eine hohe Beweiskraft.

Wann liegt eine rechtsgültige Unterschrift vor

In der Rechtsprechung haben sich folgende Anforderungen entwickelt, wann eine rechtsgültige Unterschrift vorliegt.
Es muss sich bei der Unterschrift um einen Schriftzug handeln, der
  • individuell ist,
  • sich als Wiedergabe eines Namens darstellt,
  • die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnend und
  • die Absicht zu entnehmen ist, eine volle Unterschrift zu leisten.

Anzahl der Buchstaben

Zudem soll die Unterschrift aus mehr als einem Buchstaben bestehen.
Unterschriften, welche aus nur einem einzigen Buchstaben bestehen, sind nicht individuell. Ebenso genügt eine Wellenlinie nicht den Anforderungen an eine rechtsgültige Unterschrift, da eine solche Linie in der Regel die Identität des Unterschreibenden nicht ausreichend kennzeichnet.

Formfehler

Daher gehört es auch zur anwaltlichen Prüfung eines Schriftsatzes, ob dieser überhaupt rechtsgültig unterschrieben worden ist. Eventuell liegt hier schon ein Formfehler vor – und gegen Formfehler kann man anwaltlich vorgehen.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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    Vorsicht bei Internetformularen

    Als Anwalt werde ich häufig gefragt, wie es denn mit Musterverträgen, Muster-AGB und anderen Formularen aussieht, welche man im Internet findet.
    Ich rate von der Verwendung solcher Mustertexte ab. Denn natürlich ist es möglich, einen wirklich guten Text zu finden, allerdings gibt es auch eine große Anzahl juristisch falscher Mustertexte und Formulare. Viele dieser Texte halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
    Dies wurde auch kürzlich durch das Oberlandesgericht Oldenburg wieder entschieden.