Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Fotos

Urteil

Der Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung von Fotos ist unter Fototgrafen, Rechtsanwälten und Gerichten umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen seines Urteils (Aktenzeichen I ZR 187/17) zu Schadensersatz und Streitwert für nicht professionelle Fotos Klartext gesprochen. 100 € für das Foto eines Amateurs sind als Schadensersatz bei der unberechtigten Verwendung eines Fotos angemessen.

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8.350 EUR Schadensersatz für unerlaubte Fotonutzung

Paragraph_3Werden Fotografien unerlaubt im Internet verwendet, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Schadenersatzanspruch des Fotografen gegen den Verletzer ist. Für eine Berechnung der möglichen Schadenersatzansprüche kommt darauf an, zu welchen Tarifen der Fotograf üblicherweise seine Fotos vermarktet. Handelt es sich um einen Berufsfotografen, dann findet die Liste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) anwendung. „8.350 EUR Schadensersatz für unerlaubte Fotonutzung“ weiterlesen

Schadensersatz für schlechte Fotos

Schadensersatz für schlechte Fotos

Wenn der beauftragte Fotograf nach Ansicht der Kunden schlecht arbeitet, stellt sich die Frage, ob es Schadensersatz für schlechte Fotos gibt. Der Kunde hat häufig konkrete Vorstellungen darüber, wie die Fotos später aussehen sollen. Entsprechen dann die fertigen Fotos nicht den Wünschen des Kunden, will dieser häufig eine Schadensersatz für schlechte Fotos haben. Ich zeige Ihnen, wann ein solcher Schadensersatz möglich ist.

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Personen im Hintergrund sind geschützt

kameraAuch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.

So entschied der BGH in seinem Urteil VI ZR 245/14, dass die Veröffentlichung eines Fotos, welches eine deutlich erkennbare zufällig neben einem Promi abgelichtete Person im Bikini zeigte, nicht durch den Anlass der Berichterstattung gerechtfertigt war. Das Foto hätte somit nicht veröffentlicht werden dürfen. „Personen im Hintergrund sind geschützt“ weiterlesen

Bildhonorare für Fotografen

bvpaViele Fotografen tun sich schwer, wenn es um die Berechnung von Nutzungshonoraren für Ihre Fotos geht. Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) gibt aus diesem Grund jährlich eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte heraus.

Die neue Ausgabe 2015 des Tabellen-Werks ist ab sofort erhältlich. Aktuell wurden neue Vergütungen für Blogs, Kunstdrucke, und Paket-Honorare für PR- und Firmenzeitschriften aufgenommen.

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Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist

Im Austreetfotogenblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

In dem folgenden Beitrag zeige ich, warum die Streetfotografie so heikel ist. „Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist“ weiterlesen

Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig

DSCF1746-Kopie-2Unfall-Opfer dürfen erkennbar und unverpixelt gezeigt werden, wenn es sich bei der identifizierenden Berichterstattung um ein Opfer eines Überfalls handelt. Dies entschied das Landgericht Essen (Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14). Das Landgericht folgt mit diesem Urteil der bisherigen Rechtsprechung des BGH über unverpixelte Bildveröffentlichungen (Az. VI ZR 108/10). „Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig“ weiterlesen

Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild


Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Umgang mit seiner visuellen Erscheinung, sprich, man darf selbst bestimmen, ob man fotografiert wird und ob / wie diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu diesem Rechtsinstitut zählt auch bestimmen zu dürfen, ob ein Porträt verfremdet als Pop-Art Porträt verkauft werden darf oder nicht.

Dies entschied das OLG Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen dem berühmten Golf-Profi Martin Kaymer und einem Händler, der verfremdete Bilder des Sportlers über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten hat.
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