Verletzungen von Urheberrechten in Online-Archiven


Die tagesaktuelle Berichterstattung gehört zu den wesentlichen Elementen der Presse. Selbstverständlich wird auch tagesaktuell über urheberrechtlich geschützte Werke, wie Fotos oder Kunstwerke Dritter, in Zeitungen berichtet. So wird auch über eine Kunstausstellung berichtet und das Kunstwerk im Zeitungsartikel abgebildet. Ähnliches geschieht im Internet auch mit der Berichterstattung über Musik- oder Filmausschnitte.
Grundsätzlich ist eine aktuelle Berichterstattung auch ohne Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers möglich, gem. § 50 UrhG. Wichtig ist jedoch, dass dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit und der Tagesaktualität Rechnung getragen wird (BGH, Urteil vom 05.10.2010 – I ZR 127/09). Eine Tagesaktualität liegt je nach dem öffentlichen Interesse, selten länger als 4 Wochen, vor.
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Urteil: Hohe Lizenzgebühren nur für professionelle Fotografen


Bei Verletzungen von Bildrechten werden immer wieder die Lizenzempfehlungen der MFM (Mittelstandsvereinigung Fotomarketing) als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Diese Lizenzempfehlungen gelten jedoch nur für Berufsfotografen. Trotzdem ist immer zu beobachten, dass auch Amateure sich auf diese Sätze berufen. Gerade bei eBay ist zu beobachten, dass für die unberechtigte Verwendung von Produktbildern zum Teil schon abstrus anmutende Lizenzgebühren verlangt werden.

Gegen solche hohe Abmahnungen und insbesondere gegen die Höhe der Abmahnung sollte sich der Betroffene wehren.
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Urheberschutz von Gebäuden


Gebäude können urheberrechtlich geschützt sein.
Das Urheberrecht steht dabei in aller Regel dem Architekten zu. Dies bedeutet, dass Veränderungen am Gebäude, insbesondere Umbauten, wenn diese eine Veränderung des Gebäudes darstellen, in die Urheberrechte des Architekten eingreifen können. Der Architekt hat dann ein Recht, der Veränderung des Gebäudes zu widersprechen.

Das Landgericht Düsseldorf hat den Urheberrecht Schutz im Rahmen der Klage eines Architekten grundsätzlich anerkannt.
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TFP Vertrag – Muster

Bei Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind.

Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.

Auch und gerade Amateure, bei denen es nicht um das Geld, sondern um den Spaß an Fotos geht, sollten zumindest einen einfachen Vertrag schließen. Dieser Vertrag wird auch als TFP Vertrag bezeichnet.
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Die Nutzungsbedingungen von Instagram


Der Facebook Fotodienst Instagram hat neue Nutzungsrichtlinien veröffentlicht und damit eine umfangreiche Diskussion über das Urheberrecht an den Nutzerinhalten ausgelöst. Infolge dieser Diskussion hat der Fotodienst seine geplanten neuen Nutzungsbedingungen kurzfristig wieder relativiert.

In den Nutzungsbedingungen war unter anderem vorgesehen, dass der Dienst nunmehr die Erlaubnis haben soll, die von den Nutzern geposteten Inhalte, seinen Nutzernamen und insbesondere die Fotos, Werbetreibenden zur Verfügung zu stellen.
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Fotografen sollten auf Nutzungsbedingungen achten


Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, bei denen Fotografen ihre Bilder online stellen können.
Bei manchen Anbietern, wie zum Beispiel fotolia oder istockphoto ist ganz bewusst ein kommerzieller Aspekt im Vordergrund der Nutzung. Bei anderen, wie zum Beispiel flickr oder picasa geht es vor allem darum, die Bilder einfach und unkompliziert dritten zeigen zu können.

Im Bereich Social Media, sprich Twitter und Facebook und Co. gibt es diverse Anbieter, welche Plattformen für die Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Dieses sind zum einen die Social Media Anbieter selbst, aber auch unabhängige Plattformen, die in den jeweiligen Dienst eingebunden werden können.

Die Nutzung ist meist sehr komfortabel und in der Regel auch kostenlos.
So sinnvoll und einfach viele Anbieter auf den ersten Blick sind, lauern bei doch Gefahren.
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Akt Fotografie und Recht

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Aktaufnahmen sind ein fester Bestandteil der Fotografie und stellen sowohl für das Model wie auch den Fotografen eine besondere Herausforderung dar.

Das Ergebnis sind jedoch in der Regel ästhetische und schöne Bilder.

Im Vorfeld eines solchen Shootings ist aus der Sicht eines Medienanwalts jedoch dringend zu empfehlen, sich über ein paar grundlegende Dinge Gedanken zu machen und diese in wenigen Worten schriftlich zu festzuhalten; das erspart später jede Menge Ärger und auch Geld.

Ich zeige Ihnen im Rahmen dieses Aufsatzes, worauf Sie bei Aktaufnahmen Achten haben, ganz egal, ob sie Fotograf oder Modell sind.

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Recht auf Namensnennung

streetfoto-3Fotografen freuen sich, wenn ihre Fotos erscheinen. Noch mehr freuen sie sich, wenn auch ihr Name genannt wird.

Häufig wird der Name jedoch unterschlagen oder erscheint völlig losgelöst vom Bild-Ort.

Namensnennung für Fotografen

Die Vorschrift des § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts gibt jedem Fotografen das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem vom ihm geschaffenen Werk, sprich dem Foto. Der Fotograf hat also einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens.

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.
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Verkauf von Bootleg DVDs bei eBay ist illegal


Bootleg DVDs, also inoffizielle und von den Rechteinhabern nicht autorisierte Mitschnitte von Konzerten, dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht verkauft werden.
Der Verkauf dieser Konzertmitschnitte verletzt das urheberrechtliche Verbreitungsrecht der Rechteinhaber.

Diese Erfahrungen müssen auch immer wieder mal eBay Nutzer machen, die zum Teil regulär erworbene Konzert DVDs auf eBay anbieten. Nach außen sehen die Bootlegs DVDs wie ein originaler, autorisierter Konzertmitschnitt aus und sind zum Teil auch mit EAN Nummern und weiteren offiziellen Siegeln versehen.
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