Es gibt sein langem einen Streit über die Frage, wer im Rahmen einer Google Anzeige (Ad-Word) befugt ist, einen geschützten Markennamen als Keyword (Suchbegriff) zu verwenden.
Google selber ist der Ansicht, dass dieser Markennamen nicht nur von dem Inhaber des Markennamens selbst, sondern auch von anderen verwendet werden darf. Die Anzeige entsprechender Ad-Words stelle für den Kunden eine sinnvolle und für ihn relevante Information dar.
Dieses hat google auch immer wieder vor Gericht ausgefochten. Anfang dieses Jahres hat der EuGH dies Einschätzung von google in einem Urteil weitestgehend bestätigt.
