Archiv für die Kategorie ‘Twitter’

Erstes Twitter Urteil in Deutschland – Hintergründe

Mittwoch, April 21st, 2010

Wie nicht anders zu erwarten, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch in Deutschland das erste Urteil über einen bei Twitter veröffentlichten Link gefällt wird.

Wie Rechtsanwalt Rauschhofer auf seiner Webseite mitteilt hat 20. April das Landgericht Frankfurt die erste Entscheidung dieser Art getroffen und eine Haftung für Links bejaht.

In dem Verfahren hatte ein anonymer Nutzer in mehreren Foren diverse geschäftsschädigende Behauptungen über ein Unternehmen (Antragstellerin) aufgestellt. Hierbei handelte es sich um wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, die zugleich irreführend i.S.d. Wettbewerbsrecht waren.

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Twitter und Recht – Die Tweets

Dienstag, Januar 26th, 2010

ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

4. Haftung für Äußerungen

Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

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Twitter und Recht – 1. Abmahnung wegen Nutzung eines Städtenamens – Mannheim

Freitag, Januar 22nd, 2010

Thema “Twitter und Recht” hat bislang nur wenige Juristen interessiert. Jetzt scheint es aber, als ob das Thema eine praktische Relevanz erreicht.

Wie Mark Zondler auf seinem Blog berichtet, hat er von der Stadt Mannheim eine Abmahnung erhalten. In dieser wird er aufgefordert, den Twitter Account www.twitter.com/Mannheim herauszugeben.

Die Stadt Mannheim beruft sich in ihrer Abmahnung auf das ihr zustehende Namensrecht. Sie sieht in der Nutzung des Twitter – Accountnamen “Mannheim” einen unbefugten Namensgebrauch, welcher zu einer Identitätverwirrung führe. Zudem stehe HR Zondler ein entsprechendes Namensrecht nicht zu.

Zu Unterstreichung ihrer Ansicht führt die Stadt Mannheim das Uteil des Falls “heidelberg.de” an.  In dieser wurde der Stadt Heidelberg das Recht zugesprochen, die Domain “heidelberg.de” zu nutzen.

Es ist jedoch umstritten, ob die Rechtsprechung, welche zu dem Domainrecht entwickelt wurde, auch eins zu eins auf Twitter und andere soziale Netzwerke übertragen werden kann.

Bei Twitter werden nur Benutzernamen, sogenannte Nicknames registriert, nicht aber eigenständige Domains. Ob an die Verantwortlichkeit für die Nicknames die gleichen Maßstäbe wie für Domains anegelegt werden dürfen, ist gerichtlich nicht entschieden worden und es gibt gute Argumente, eine solche zu verneinen.

Hier wird es sicherlich interessant sein, ob und wie sich der Rechtstreit weiter entwickelt.

Link zu dem Blog von Mark Zondler: http://www.mikogo.de/2010/01/21/mannheim-will-twitter-account-einklagen/