Archiv für die Kategorie ‘Urteil’

Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig

Montag, August 23rd, 2010

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass die Polizei einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen darf, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos der Polizei des Landes Baden-Württemberg (SEK) drohe. Das Gericht räumt aber der Polizei die Möglichkeit ein, dass die Aufnahmen durch die Polizei vorübergehend beschlagnahmt und gesichtet werden dürfen.

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Arbeitsrecht: Arbeitnehmer muss den Grund für eine Krankschreibung nicht mitteilen

Montag, August 16th, 2010

Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber umgehend mitteilen, wenn er wegen Krankheit nicht arbeiten gehen kann. Der Arbeitsnehmer muss jedoch nicht die Erkrankung selbst als Erklärung angeben. Die bloße Mitteilung der Erkrankung kann auch ohne Angabe der Krankheit erfolgen.

Diesen Grundsatz hat auch Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main bestätigt. Demnach ist ein Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung nicht verpflichtet seinem Arbeitgeber die Art der Erkrankung mitzuteilen.

In dem Rechtstreit war ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber abgemahnt worden, da er nicht den Grund seiner Erkrankung mitteilte. Gegen diese Abmahnung legte er Klage ein.

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LG Hamburg: Unbefugte Werbung mit Hochzeitfotos

Freitag, August 13th, 2010

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Hochzeitsfotograf die Persönlichkeitsrechte des Brautpaares verletzt, wenn er ohne dessen Einwilligung Bilder der Hochzeit in einer Zeitschrift veröffentlicht.

Zur Begründung des Schadensersatzes für das Brautpaar hat das Gericht ausgeführt:

Gerade im vorliegenden Fall fällt zusätzlich eingriffsintensivierend ins Gewicht, dass sich die Kläger nicht in einer öffentlich zugänglichen Einrichtung wie einem Standesamt oder einer Kirche haben trauen lassen, sondern für diesen Moment absichtlich einen öffentlich nicht zugänglichen und nicht einsehbaren Raum gewählt haben, um ihre Trauung in einem privaten Kreis und nur unter Anwesenheit von einigen wenigen geladenen Gästen abzuhalten. Der anwesende Fotograf war von ihnen beauftragt worden, Fotos für ihren persönlichen Gebrauch anzufertigen; es handelte sich nicht um einen Pressefotografen. Für die Veröffentlichung eines Fotos, welches in einem derartig intimen Rahmen aufgenommen wurde, hat die Kammer einen deutlich höheren Wert in Ansatz gebracht, als sie es für eine Fotografie getan hätte, die in oder vor einer öffentlich zugänglichen Einrichtung entstanden wäre.

Dem geschädigten Brautpaar wurde als Wertersatz eine Entschädigung von 2500 EUR pro Person zugesprochen. Die Höhe orientiert sich an den fiktiven Lizenzgebühren.

Volltext der Entscheidung

http://hoesmann.eu/veroffentlichungen/urteile/fotorecht/lg-hamburg-unbefugte-werbung-mit-hochzeitfotos/

AG Bonn: Telefongespräch mit Rechtsanwalt begründet stillschweigend einen Beratungsvertrag

Freitag, August 6th, 2010

In einem Urteil hat das Amtsgericht AG Bonn erneut bestätigt, dass ein telefonisches Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt zu einem Honoraranspruch des Rechtsanwalts führt. Dieser Beratungsvertrag kann auch stillschweigend getroffen werden, das bedeutet, der Rechtsanwalt muss zu Beginn des Gesprächs nicht ausdrücklich auf die Kosten des Gesprächs hinweisen. Vielmehr kommt es auf den Inhalt des Gesprächs an und ob in diesem eine konkrete Beratungsleistung des Rechtsanwalts erbracht wird.

Das AG Bonn hat eine Beratungsgebühr in Höhe von 200,- EUR für diese Erstberatung als angemessen betrachtet.

Lesen Sie den Volltext des Urteils hier: Link

LG Berlin zum Recht, nicht mit einer Person abgebildet zu werden

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass einem das Recht zustehen kann, nicht mit einem Dritten bildlich in Verbindung gebracht zu werden.

In dem Verfahren hat sich ein Hamburger Doktorand erfolgreich dagegen gewehrt, nicht mit dem umstrittenen Ex-Senator Roland Schill bildlich „in eine Ecke gestellt“ zu werden und die erneute Veröffentlichung eines Bildes, welches ihn mit dem Ex-Senator zeigt, im Wege der Unterlassungsklage verbieten lassen. Das Gericht begründete diese Entscheidung mit der fehlenden Einverständniserklärung des Klägers und der mangelnden zeitgeschichtlichen Relevanz des Vorgangs.

Es verneint jedoch einen generellen Unterlassungsanspruch, sondern untersagt nur die Nutzung des konkreten Bildes und hat ebenfalls den geforderten Schadensersatz für die Veröffentlichung abgelehnt.

Urteil im Volltext:

http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/presserecht/lg-berlin-zum-recht-nicht-mit-einer-anderen-person-abgebildet-zu-werden/