Archiv für die Kategorie ‘Wahl’

"Remix" des CDU Werbeplakates – eine rechtliche Betrachtung

Mittwoch, August 12th, 2009
CDU/Laurence Chaperon

CDU/Laurence Chaperon

Die medienkritische Internetseite netzpolitik.org (http://netzpolitik.org/2009/wahlwerbung-remixen-sollte-legal-sein/) hat einen Aufruf veröffentlicht, in welchem sie zu einem „Remix“ des Wahlplakates der CDU von Wolfgang Schäuble aufforderte. Dieser „Remix“ bedeutet praktisch, dass der Werbespruch der CDU auf dem Foto verändert wird, das Foto von Schäuble selbst aber unverändert bleibt.

Viele User folgten diesem Aufruf, mittlerweile gibt es über 170 verschiedene Versionen des Plakats. Die verschiedenen Versionen sind bei flickr http://www.flickr.com/photos/41336872@N02/) zu sehen.

Grundlage des Remixes ist ein Foto der Fotografin Laurence Chaperon (http://www.chaperon.de/).

Diese hat sich kurz nach dem Beginn des Wettbewerbs an die Betreiber von netzpolitik.org gewendet und diese aufgefordert, ihr Bild nicht weiter zu nutzen, da dieses nicht lizenziert worden ist und nicht für „nicht für Diffamierung, nicht für Wettbewerbe“ zur Verfügung steht. In Folge dieser Aufforderung ist ein Streit darüber entstanden, ob das Bild für den Wettbewerb verwendet werden darf oder nicht (Zusammenfassung auf heise.de – http://www.heise.de/newsticker/Satirewettbewerb-zu-Schaeuble-Wahlplakat-entfacht-Urheberrechtsstreit–/meldung/143378)

In der Diskussion verschwimmen teilweise die verschiedenen möglichen Anspruchsebenen. Insgesamt sind hier drei verschiedene Kläger gegen das Plakat möglich, nämlich zunächst einmal Herr Schäuble selbst, dann die CDU und schließlich die Fotografin.

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Wahlkampf und der Internetauftritt der Bundesregierung

Montag, August 10th, 2009

Webseite_BMI_crWie der vergangene Wahlkampf in den USA gezeigt hat, wird das Internet zu einem immer wichtigeren Medium in der Kommunikation.1 Dies ist ebenso in Deutschland erkannt worden; für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung ist das Internet mittlerweile auch zu dem zentralen Medium der Kommunikation geworden.

Der aktuelle Wahlkampf für die Bundestagswahl2 wird auch im Internet ausgetragen. Alle Parteien haben ihre Internetauftritte überarbeitet und fast alle Kandidaten für den Bundestag präsentieren sich mit eigenen Webseiten dem Publikum. Auch Facebook, StudiVZ und Twitter werden als Kommunikationsmedium benutzt.

Interessant aus rechtlicher Sicht ist jedoch auch der Internetauftritt der Ministerien selbst. Diese müssen nämlich in der Wahlkampfzeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht über Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten entsprechen. Hintergrund dafür ist, dass die Parteien möglichst nicht die Bundesministerien zu Wahlkampfbeeinflussung in ihrem politischen Sinne nutzen sollen.

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Europawahl: ZDF-Wahlwerbespots rechtens

Dienstag, Mai 12th, 2009

Das Verwaltungsgsericht Mainz teilte mit einer Pressemitteilung vom 11.05.2009 mit, dass das ZDF der Partei “50Plus Das Generationen-Bündnis” (Antragstellerin) nicht drei statt zwei Sendetermine für Wahlwerbespots zur Europawahl und auch keine anderen Sendezeiten einräumen muss.

Dies wurde so von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in einem Eilverfahren entschieden.

Die Partei ist für die Europawahl zugelassen und sah sich durch die Einräumung von nur zwei Sendeterminen (15.05.2009 ca. 17.55 Uhr und 27.05.2009 ca. 23.10 Uhr) in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Die Antragstellerin wandte sich an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, “das ZDF im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr drei Sendetermine zu gewähren und zwei davon auf ca. 19.20 Uhr bzw. ca. 22.55/21.10 Uhr zu legen. Sie ist der Ansicht, dass “es nicht angehe, dass sie als kleine Partei deutlich weniger Sendetermine erhalte als die im Bundestag vertretenen Parteien und zudem ihre Spots – anders als die meisten Spots der großen Parteien – zu Sendeterminen mit weniger Zuschauern ausgestrahlt würden.”

Die Richter der 4. Kammer haben den Antrag abgelehnt. “Das ZDF habe sowohl bezüglich der Anzahl der Werbespots als auch bei der Festlegung der Sendetermine den Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien zu berücksichtigen. Dabei gehe es aber um eine abgestufte Chancengleichheit entsprechend der Bedeutung der Parteien, um die Wähler diesbezüglich nicht zu täuschen.”

Bei der Festlegung des für die Spots insgesamt vorgesehenen Sendezeitraums sei das ZDF im Rahmen seines Programmgestaltungsrechts frei, solange eine hinreichende Zuschauerquote erreicht werde; dies sei hier bei Ausstrahlungszeiten zwischen 17.10 Uhr und 23.35 Uhr der Fall.

Nach Ansicht des Gerichts sei es nicht zu beanstanden, dass die im Bundestag vertretenen Parteien mit ihren Spots vorab zu insgesamt besseren Sendezeiten terminlich platziert worden seien.

4 L 521/09.MZ, Beschluss vom 07.05.2009

Quelle: Pressemitteilung Nr. 12 des VG Mainz – http://tr.im/l6Lv