BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft

Paragraph_3Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsrechtsverstöße der Gesellschaft ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haftet der Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn er entweder durch positives Tun aktiv an dem wettbewerbsrechtlichen Verstoß beteiligt war oder wenn er den Wettbewerbsverstoß aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.

Die Organstellung als Geschäftsführer begründet nach Ansicht des BGHs noch keine Verpflichtung des Geschäftsführers, Verstöße gegen das UWG durch die Gesellschaft zu verhindern und eine Haftung für diese zu übernehmen.

Haftungen für Organisationsmängel treffen primär die Gesellschaft, nicht aber den Geschäftsführer selbst.

Die Karlsruher Robenträger betonen, dass bei der Frage der Abgrenzung ob jemand als Täter im Rahmen einer zivilrechtlichen Haftung angesehen werden kann, sich diese nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet. Täter ist danach derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begeht. Liegt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken vor, so kommt eine Haftung als Mittäter in Betracht. „BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft“ weiterlesen

Abmahnung wegen Verstoß gegen das neue Widerrufsrecht

AbmahnungAm Freitag den 13. trat das neue Widerrufsrecht in Kraft und wie nicht anders zu erwarten, kommen jetzt sofort die ersten Abmahnungen, weil noch eine alte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.

Die ersten Abmahnung legen den Verdacht eines sog. Abmahnungmissbrauchs nahe, gleichwohl sollten diese Abmahnungen nicht ignoriert werden.

Erste Abmahnungen wurden von der Werfo Ltd. durch RA Christoph Dittrich und der eboxu UG aus Bayreuth durch RA Wilfied Jaenecke ausgesprochen.

Warum werden diese Abmahnungen ausgesprochen?

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Privatpersonen können sich gegen die Zusendung von Werbemails wehren

icon_19Unaufgeforderte Werbe-E-Mails verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn diese ohne vorherige Zustimmung zugesendet werden. Dies entschied das Amtsgericht Stuttgart mit einem Urteil von 25. April 2014 (Az. 10 C 225/14).

Die empfangende Privatperson hat einen Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Werbe-E-Mails. Zur Begründung führen die Stuttgarter Richter aus, dass die ohne vorherige Aufforderung getätigte Zusendung von E-Mails zu geschäftlichen Zwecken regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Derartige Kontaktaufnahmen beeinträchtigen nämlich regelmäßig die Lebensführung des Betroffenen. Der Betroffene muss sich mit den Mitteilungen auseinandersetzen. Er muss sie sichten und aussortieren und somit entsteht damit ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für den Betroffenen.

Zu diesen unaufgeforderten Werbemails zählten die Richter auch elektronische Werbung in Form einer automatisierten Eingangsbestätigung (Autoreply), sprich es liegt auch dann eine unaufgeforderte Werbung vor, wenn sich die Privatperson zuerst an das Unternehmen gewandt hat und dieses nur eine automatische Antwort versendet. „Privatpersonen können sich gegen die Zusendung von Werbemails wehren“ weiterlesen

BGH erklärt Screen Scraping für zulässig

flugzeugNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe muss Ryanair in Zukunft den Zugang zu seinen Flugdaten erlauben. Das hat der BGH am 30. April 2014 in einer Sache zwischen dem Billigflieger und einem online Reisevermittler entschieden (Urt. v. 30.04.2014, Az. I ZR 224/12).

Hintergrund ist der juristische Streit um das sog. “Screen Scraping”. Unter dem Begriff des „Screen Scraping“ wird ein automatischer Abruf von Daten von einer Webseite verstanden, um diese Daten auf einer anderen Webseite zu benutzen.

Ryanair hatte ein Reiseportal vor ein paar Jahren verklagt, weil es Ryanair Flüge im Internet auf der eigenen Webseite anbat. Auf dem Portal des Reiseanbieters konnten Kunden, Angebote und Preise von anderen Fluggesellschaften vergleichen und Flugverbindungen suchen, um den günstigsten Flug zu finden. Dafür hat das Reiseportal mit einer Software die Daten ausgelesen, welche auf der Webseite von Ryanair zur Verfügung gestellt wurden.

Ryanair sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „BGH erklärt Screen Scraping für zulässig“ weiterlesen

Benutzung von Getty Images Fotos

FotografenGetty Images, eine der größten Bildagenturen der Welt, war bislang vor allem aus der konsequenten Durchsetzung ihrer Urheberrechte bekannt.

Umso mehr verwundert es nun, dass Getty Images jetzt Teile des Archivs zur kostenlosen Nutzung freigibt.

Dabei ist es mitnichten so, dass das ganze Archiv frei verfügbar ist, vielmehr sind es ausgewählte Fotos und man kann das Foto auch nicht direkt auf die eigene Webseite einbinden, sondern muss dazu den von Getty Images angebotenen Viewer nutzen.

Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Nutzungsbedingungen interessant, denen der Nutzer vor der Einbindung des Bildes über den Viewer zustimmen muss.

Diese Nutzungsbedingungen sollte sich der Nutzer unbedingt vorher durchlesen, denn ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen können im Wege der Abmahnung verfolgt werden.

Hier einmal die wichtigsten Punkte der Nutzungsbedingungen von Getty Images in der Übersicht: „Benutzung von Getty Images Fotos“ weiterlesen

Neues Gesetz soll Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen beseitigen


Abmahnungen wegen der Verletzungen von Urheberrechten haben sich für einige spezialisierten Abmahnkanzleien zu einem lukrativen Geschäftsmodel entwickelt. Internetnutzer werden wegen kleinsten urheberrechtlichen Verletzungen abgemahnt und müssen zum Teil mehrere tausend Euro Schadensersatz bezahlen.

Diesem Geschäftsmodel soll mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ Einhalt geboten werden.

Dazu wird das geltende Urheberrechtsgesetz geändert. „Neues Gesetz soll Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen beseitigen“ weiterlesen

Hard Rock Markenrecht

Das Hard Rock Cafe ist weltbekannt und die Marke auch entsprechend geschützt.

In Heidelberg nutzt ein Gastronom seit 1978 die Marke ohne Genehmigung für das von ihm betriebenen „Hard-Rock-Café Heidelberg“. In Einrichtung und Ausstattung lehnt sich der Beklagte stark an die US Restaurantkette an.

1992 wurde dann das erste offizielle Hard Rock Café Berlin eröffnet und die Marke in Deutschland eingetragen. Im selben Jahr beantragte das offizielle Hard Rock Cafe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Heidelberger Wirt, zogen den Antrag jedoch nach Widerspruch der Beklagten zurück und duldeten die Benutzung der Marke durch die Beklagte 14 Jahre lang.

Da auch Rockstars immer länger auf der Bühne stehen, können somit auch Streitigkeiten um die Marke Hard Rock Cafe entsprechend länger dauern. Der Streit hält nunmehr 20 Jahre an und die Klägerinnen, das offizielle Hard Rock Cafe fordern mit ihrer Klage eine komplette Untersagung der Benutzung der Marke durch die Beklagte in Heidelberg, sowie eine Feststellung der Schadensersatzpflicht. „Hard Rock Markenrecht“ weiterlesen

VG Media hat Anspruch auf erhebliche Nachzahlungen durch Kabel Deutschland

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Wie VG Media in einer Pressemitteilung erklärt, hat das LG Berlin hat Kabel Deutschland dazu verurteilt, für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen.

In dem Verfahren vertritt die VG Media die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.

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Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.

Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
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Rechnungen der Firma Melango.de GmbH

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Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma Melango.de GmbH sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf melango.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht des AG Dresden stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.
„Rechnungen der Firma Melango.de GmbH“ weiterlesen