CE Kennzeichnung im Online Handel

CE KennzeichnungCE Kennzeichen tragen zur Sicherheit im online Handel bei. Als Händler müssen Sie dazu beitragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf den Markt kommen.

Insbesondere dürfen Sie kein Verbraucherprodukt auf dem Markt bringen, von dem Sie als Händler wissen oder auf Grund der Ihnen vorliegenden Informationen oder Ihrer Erfahrung wissen müssen, dass es nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Als Händler sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite, wenn das Produkt über eine CE Kennzeichnung verfügt.

Hintergrund CE Kennzeichnung

Ziel der CE-Kennzeichnung ist es, die Produktsicherheit in Europa zu vereinheitlichen und zu verbessern. Das europäische System der Produktsicherheit basiert dabei auf dem Prinzip der Selbstkontrolle von Herstellern und Händlern. Diese tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen.

Anbringen CE Kennzeichnung

Grundsätzlich muss die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein. Lediglich falls die Art des Produkts dies nicht zulässt, darf sich die Kennzeichnung auf der Verpackung sowie auf den Begleitunterlagen befinden. Sie muss angebracht werden, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird, sprich vor dem Verkauf.

Verbraucherinformationen

Zusätzlich können bzw. müssen Sie als Händler auch noch Verbraucherinformationen mitgeben, mit denen Verbraucher in die Lage versetzt werden, zu beurteilen, welche Risiken vom Produkt ausgehen, um sich gegen das Gefahrenpotential zu schützen. So ist sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Produkt während der üblichen Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, richtig zu beurteilen.

Wichtig ist, dass der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Name und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers am Produkt angebracht sein müssen.

Abmahnrisiko

Der Hersteller bestätigt die Sicherheit seiner Produkte durch die Anbringung des CE-Kennzeichens. Nach § 7 Abs. 2 ProdSG ist es verboten, ein Produkt in Verkehr zu bringen, das mit einer Cev Kennzeichnung versehen ist, ohne dass eine Rechtsverordnung oder eine andere Rechtsvorschrift dies vorsieht. Achtung, hierbei handelt es sich um einen abmahnfähigen Verstoß.

Ebenso verboten ist es, ein Produkt auf dem Markt bereitszustellen, das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl eine Rechtsverordnung oder eine andere Rechtsvorschrift deren Anbringung vorschreibt.

Wir helfen Ihnen

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben oder feststellen, dass ein Mitbewerber sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält, stehen wir gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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