Der Videobeweis in der Bundesliga – eine rechtliche Würdigung

Mit Beginn der Saison 2017/2018 hat die Bundesliga den Videobeweis eingeführt. Nach anfänglichen technischen Problemen funktioniert die Technik mittlerweile einwandfrei. Rechtlich sind aber, gerade durch die umstrittenen Entscheidungen beim Spiel Borussia Dortmund gegen den 1. FC Köln vom 17. September, Fragen aufgekommen.

Vorkommnisse Borussia Dortmund – 1. FC Köln

Bei dem Bundesligaspiel zwischen Dortmund und Köln kam es zu einer Entscheidung durch den Videoschiedsrichter, welche auf den Spielverlauf einen erheblichen Einfluss gehabt hat. In der 2. Minute der Nachspielzeit der ersten Hälfte wurde das Spiel durch einen Schiedsrichterpfiff unterbrochen, wenige Augenblicke später landete der Ball im Tor der Kölner. Ohne den Videobeweis hätte es hier Freistoß für Köln gegeben und das Tor nicht gezählt. Der Videoschiedsrichter entschied aber, dass das Tor gültig ist. Hintergrund dessen ist, dass das vorangegangene Foulspiel, welches der Schiedsrichter gepfiffen hatte, keines gewesen ist.

Protest des 1. FC Köln

Gegen diese Entscheidung des Videoschiedsrichters hat die Vereinsführung von Köln Protest eingelegt. Diese fühlen sich benachteiligt, weil das Tor nicht hätte zählen dürfen. Als Grund führte der Verein vom Rhein an, dass es hier nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern um einen Regelverstoß geht.

Bei einem Regelverstoß ist aber, im Gegensatz zu einer Tatsachenentscheidung, ein Wiederholungsspiel möglich, wenn der Regelverstoß die Spielwertung entscheidend beeinflusst.

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

Tim HoesmannIm Sportrecht ist der Videobeweis im Fußball im wahrsten Sinne des Wortes noch Neuland.

Daher ist es natürlich schwierig vorherzusehen, was die Entscheidung des Sportgerichts sein wird.

Aus meiner Sicht hat aber der 1. FC Köln durchaus Chancen, dass er hier sogar unter Umständen ein Wiederholungsspiel bekommen könnte. Denn hier wurde nicht eine Fehlentscheidung des Schiedsrichters korrigiert, sondern mit der Torentscheidung ein tatsächlicher Regelverstoß begangen. Denn das Spiel war zum Zeitpunkt des Tores bereits abgepfliffen. Daher hätte es hier statt Freistoß für Köln, Schiedsrichterball geben müssen. Das Tor selber fiel erst, als das Spiel bereits abgepfliffen gewesen ist.

Da aber zwischen dem Pfiff und dem Tor nur ein sehr kurzer Zeitraum lag, kann auf der anderen Seite auch argumentiert werden, dass die Fehlentscheidung des Schiedsrichters keinen Einfluss auf das weitere Spielgeschehen gehabt hat. Dabei wäre auch ohne den Pfiff des Schiedsrichters der Ball im Tor der Kölner gelandet.

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