Drohnen und Copter in der Nähe von Flugplätzen

drohne6Wer mit seiner Drohne oder Flugmodell in der Nähe von Flughäfen fliegen möchte, braucht von der Flugverkehrskontrollstelle eine Zustimmung, die sogenannten Flugverkehrskontrollfreigabe.

Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie für Aufstiege in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von

  • internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
  • Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
  • militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
  • sowie außerhalb von Kontrollzonen bei Flügen in größeren Höhen.

Die Deutsche Flugsicherung (DSF) hat eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben erlassen. (NfL 1-681-16):

Die Freigabe gilt für Aufstiege von Flugmodellen und Drohnen (UAS) in den 16 von der DFS betreuten Kontrollzonen unter folgenden Auflagen generell als erteilt

  • Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
  • Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.)
  • Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
  • Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
  • Außer Kontrolle geratene Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge sind unverzüglich der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zu melden.
  • Maximales Gewicht der Flugmodells: 5 kg
  • Maximales Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs: 25 kg
  • Maximale Flughöhe des Flugmodells: 30 m
  • Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m

Logo_BVCPWeitere Regelungen zur Erlaubnispflicht, Aufstiegsgenehmigung des Grundstückseigentümers, Haftpflichtversicherung und Datenschutzbestimmungen bleiben von dieser generellen Freigabe unberührt und sind natürlich auch von dem Piloten zu beachten. Sollten Sie Fragen zum Thema haben, stehen wir gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.

 

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