Das Rauchen von Zigaretten in Büroräumen ist gesetzlich untersagt. Bei der E-Zigarette fehlt es bislang an einer klaren gesetzlichen Regelung und es ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob am Arbeitsplatz „gedampft“ werden darf oder nicht.
Rechtslage Rauchverbot
In Deutschland mittlerweile striktes Rauchverbot am Arbeitsplatz. Ein Arbeitgeber muss seine nicht rauchenden Mitarbeiter, durch wirksame Maßnahmen vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch schützen.Geregelt ist dies in § 618 BGB in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung.
Für die elektrische Zigarette am Arbeitsplatz gibt [noch] keine einheitliche Gesetzgebung und somit auch kein rechtsgültiges Verbot. Das Nichtraucherschutzgesetz oder die Arbeitsstättenverordnung, sind nicht einfach auf das Dampfen übertragbar.
Dies hat das OVG Münster (Az.: 4 A 775/14) entschieden. Die Robenträger aus dem Münsterland entschieden, dass Dampfen einer e-Zigarette nicht gleichzusetzen ist mit dem allgemeinen Begriff des Rauchens. Denn das Rauchen und die entsprechenden Folgen und Gefahren beziehen sich ausschließlich auf die Verbrennung von Tabak und genau das findet bei E-Zigaretten nicht statt.
Regelung am Arbeitsplatz
Auch wenn es an einem klaren gesetzlichen Verbot fehlt, sehen viele Arbeitgeber und Passivraucher das Rauchen einer e-Zigarette am Arbeitsplatz kritisch.In vielen Liquids ist Nikotin enthalten und der Dampf wird von den Passivrauchern aufgenommen.
Arbeitgeber verbieten zum Teil das Rauchen von e-Zigaretten am Arbeitsplatz und berufen sich auf ihr Bestimmungsrecht als Arbeitgeber.. Ein solche generelles Verbot des Arbeitgebers ist zulässig, wenn dienstliche Belange betroffen sind.
Betriebsklima
Ein friedliches Betriebsklima ist wichtig und alle Mitarbeiter sind angehalten, zu einem guten Klima beizutragen. Daher kommt bei der e-Zigarette am Arbeitsplatz darauf an, dass der Arbeitgeber mit Fingerspitzengefühl führt. Meistens ist weder ein generelles Verbot noch die freie Erlaubnis des Dampfens die beste Lösung. In vielen Fällen ist ein ausgewogener Kompromiss die beste Lösung.
Mediation
Wenn keine Lösung zwischen den dampfenden und nicht dampfenden Parteien gefunden werden kann, ist eine Mediation eine gute Lösung. Bei einer Mediation wird durch einen neutralen Dritten versucht, gemeinsam mit den Beteiligten eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Eine Mediation kann in vielen Fällen helfen, den Betriebsfrieden zu sichern.