Einstweilige Verfügung gegen “Die Geldeintreiber”


Die neue Sendung auf Kabel eins “Die Geldeintreiber”, in der es um die angeblichen Methoden in der Inkassobranche geht, hat, gerade durch den Bundesverband der Inkassounternehmen, viel Kritik erfahren.

Die Kanzlei Heinemann und Partner aus Essen hat nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass in der Sendung nicht mehr die Figur des Rechtsanwalts Heinemann in Essen verwendet werden darf.

Hintergrund ist, dass in der Sendung immer wieder von einem fiktiven Rechtsanwalt Heinamnn aus Essen gesprochen wird.
Diese Verwendung des Charakters stellt einen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Kanzlei Heinemann & Partner dar. Durch die Verwendung des Namens wird suggeriert, dass es einen Rechtsanwalt dieses Namens in Essen tatsächlich gibt.
Dies ist für die bestehende Kanzlei Heinemann nach Ansicht der Essener Richter verunglimpfend und herabwürdigend, da dies dem Ansehen und in der Folge dem Gewerbe der Kanzlei Heinemann & Partner schade.
(LG Essen, Beschlüsse vom 29.03.2012 – 4 O 93/12 – und vom 30.03.2012 – 4 O 94/12)


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Der Unmut der Essener Kollegen der Kanzlei Heinemann & Partner ist zu verstehen, kann an eine, wenn auch nur zufällige Ähnlichkeit, dem guten Ruf schaden.

Das Urteil zeigt, dass auch bei fiktiven Charakteren auf den Bezug zur Realität zu achten ist. Denn selbst wenn rein fiktive Charaktere vorliegen, können Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht von natürlichen Personen oder von Firmen nicht ausgeschlossen werden.

Daher sollten bei der Wahl von Namen für fiktive Charaktere höchste Sorgfalt gelten und gerade bei etwas zwielichtig angelegten Charakteren eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt durchaus sinnvoll sein, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Für Betroffene, deren Namen von einem fiktiven Charakter verwendet wird, bedeutet dies nicht, dass die Namensnennung klaglos hingenommen werden muss, sondern wie hier im aktuellen Beispiel geschehen, kann man sich auch mithilfe des Gerichts gegen die Verwendung seines Namens zur Wehr setzen.

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