Erstattung von Rechtsanwaltskosten für unberechtigte Abmahnung


Im Falle einer offensichtlich unberechtigten Abmahnung können die Kosten für die eigene Verteidigung nach Ansicht des Amtsgerichts Köln nicht von der Gegenseite eingefordert werden.

Nach Ansicht der Kölner Richter begründet die Geltendmachung unbegründeter Ansprüche nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr des Anspruchs entstandenen eignen Rechtsanwaltskosten. Insbesondere besteht keine Ersatzpflicht, wenn der Anspruchsberühmung eine vertretbare rechtliche Beurteilung zugrunde liegt, eine sogenannte Plausibilitätskontrolle.

Im Übrigen setzt eine Ersatzpflicht der Rechtsanwaltskosten voraus, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich und auch zweckmäßig war. Gerade bei einfach gelagerten Fällen trifft dieses aber nur dann zu, wenn der abgemahnte geschäftlich unerfahren oder die Schadensregulierung verzögert wird.
(AG Köln, Urteil vom 08.06.2011, Az. 119 C 57/11)


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Anwaltliche Abmahnungen und Schreiben führen auf Seiten des Betroffenen im ersten Moment zu einem Schrecken. Viele schalten selbst einen Rechtsanwalt ein, um sich zu verteidigen.
Wenn im Rahmen der Verteidigung herauskommt, dass die Abmahnung unbegründet war und der Anspruch nicht weiterverfolgt wird, stellt sich natürlich die Frage, wie das mit den eigenen Anwaltskosten ist, insbesondere ob diese der Gegenseite in Rechnung gestellt werden können.

Der Ersatz der eigenen Rechtsanwaltskosten ist immer wieder mal Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Aus der Entscheidung des Amtsgerichts geht im Umkehrschluss hervor, dass zumindest dann eine Ersatzpflicht bestehen würde, wenn der Abgemahnte geschäftlich und unerfahren ist oder es sich um einen rechtlich komplizierten Fall handeln würde.

Doch selbst wenn diese Umstände nicht vorliegen, sollte eine Abmahnung zu keinem Zeitpunkt ignoriert werden. Wenn Zweifel oder Unsicherheiten bestehen, sollte anwaltlicher Rat gesucht werden. Wird eine Abmahnung ignoriert, kann dies sehr schnell zu wesentlich höheren Folgekosten führen.

Wir bieten für unsere Mandanten im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung an, die Abmahnung zu prüfen und eine rechtliche Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu geben.

Die Kosten einer solchen Erstberatung liegen meistens erheblich unter denen einer Verteidigung gegen die Abmahnung selbst.
Wenn Sie Fragen haben oder selbst eine Abmahnung bekommen haben, stehen wir in gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (3 Bewertungen, Durchschnitt: 4,67 von 5)


    Loading...