Filesharing – Eltern haften für ihre Kinder

AbmahnungViele Eltern werden es kennen, plötzlich landet eine Abmahnung im Briefkasten, weil über den Familienanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Die Kinder, in der Regel auch ordentlich über mögliche Verstöße im Internet belehrt, könnten den Verstoß begangen haben.

Eltern wollen ihre Kinder aber vor einer möglichen Verfolgung schützen und verweigern daher, auch im Hinblick auf das strafrechtliche Zeugnisverweigerungsrecht, die Aussage, welches ihrer Kinder den Verstoß begangen haben kann. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die Eltern für ihre Kinder haften.

Familien in München nicht geschützt

filesharing-abmahnungBei den Gerichten in Deutschland ist es umstritten, inwieweit die Eltern verpflichtet sind, eigene Ermittlungen innerhalb der Familie durchzuführen, um einem möglichen Täter zu ermitteln und den Namen dann mitzuteilen. Viele Gerichte erachten den Schutz der Familie für wichtig – nicht aber das OLG München.

Das Oberlandesgericht München entschied jetzt (Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15), dass der grundgesetzliche Schutz für Ehe und Familie zumindest im Urheberrecht in München nicht gilt. Vielmehr sind die kommerziellen Interessen der Abmahnanwälte und Musikindustrie wichtiger und die Eltern dürfen eine Aussage nicht verweigern, wenn ein volljähriges Kind im Haushalt den Verstoß möglicherweise begangen hat.

Eltern müssen ihre Kinder denunzieren

icon_08Vielmehr sind die Eltern nach Ansicht der obersten Münchener Robenträger dazu verpflichtet zu ermitteln, welches ihrer Kinder die Verletzungshandlung begangen hat. Verweigern die Eltern eine entsprechende Aussage, sei nach Ansicht der Münchner Richter davon auszugehen, dass die Eltern als Anschlussinhaber als Täter der Rechtsverletzung anzusehen sind.

Eltern haften für ihre Kinder

Im Ergebnis haften somit zumindest in München die Eltern für ihre Kinder. Das bedeutet, dass bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung die Eltern zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind, wenn sie ihre Kinder nicht belasten wollen.

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

hoesmann_robeIch halte das Urteil für problematisch, da hier die kommerziellen Interessen der Musikindustrie und von professionellen Abmahnanwälten über den grundgesetzlichen Schutz der Familie gestellt werden.

Die Familie ist in Art. 6 des Grundgesetzes unter besonderen Schutz gestellt und es ist einer der wichtigsten Grundsätze im Strafrecht, dass man Ehepartner und Kinder nicht belasten muss. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur im im Strafrecht, leider aber nicht im Zivilrecht.

Im Ergebnis bedeutet dies Urteil nichts anderes, als dass ganz bewusst der Zusammenhalt der Familie gestört ja vielleicht zerstört werden soll, weil kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen.

In Deutschland ist die Rechtslage bei vergleichbaren Fällen umstritten, da andere Gerichte, wie ich finde richtigerweise, dem Schutz der Familie einen Vorrang einräumen. Das Oberlandesgericht München hat eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und es ist zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unter Umständen den Schutz der Familie doch wieder über den Kommerz stellt.

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