Fotografen sollten auf Nutzungsbedingungen achten


Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, bei denen Fotografen ihre Bilder online stellen können.
Bei manchen Anbietern, wie zum Beispiel fotolia oder istockphoto ist ganz bewusst ein kommerzieller Aspekt im Vordergrund der Nutzung. Bei anderen, wie zum Beispiel flickr oder picasa geht es vor allem darum, die Bilder einfach und unkompliziert dritten zeigen zu können.

Im Bereich Social Media, sprich Twitter und Facebook und Co. gibt es diverse Anbieter, welche Plattformen für die Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Dieses sind zum einen die Social Media Anbieter selbst, aber auch unabhängige Plattformen, die in den jeweiligen Dienst eingebunden werden können.

Die Nutzung ist meist sehr komfortabel und in der Regel auch kostenlos.
So sinnvoll und einfach viele Anbieter auf den ersten Blick sind, lauern bei doch Gefahren.

Manche der Anbieter lassen sich nämlich durch die AGB, welcher man im Rahmen der Anmeldung zustimmt, kostenlos ein sehr weitreichendes Nutzungsrecht an den eingestellten Fotos einräumen. Zu den übertragenden Rechten gehört regelmäßig auch das Recht, die eingestellten Fotos ohne Zustimmung, Information oder Bezahlung des Fotografen an Dritte weiterverkaufen zu können.

Die Anbieter erhalten über diesen Weg sehr einfach und sehr kostengünstig ein riesiges Bildarchiv und der Fotograf als Urheber des Bildes erhält gar nichts.
Erste Anbieter haben bereits angefangen, ihr Bildarchiv auf diese zu nutzen und verkaufen die Bilder, ohne dass der Fotograf als Urheber an den Einnahmen beteiligt wird.

Aus diesem Grunde schließen viele Agenturen und Fotografen im Rahmen ihrer Verträge das Nutzungsrecht ihrer Bilder für Social Media Anwendungen oder bestimmten Plattformen aus, um eine ungefragte und unkontrollierte, vor allem aber unvergütete Nutzung ihrer Bilder zu verhindern.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Gerade professionelle Fotografen und Agenturen sollten sich bewusst sein, dass sie mit dem Einstellen ihrer Fotos bei manchen Anbietern diese aus der Hand geben und kostenlos verschenken.
Daher sollten Agenturen und Fotografen ihre Verträge und AGB überprüfen und eventuell eine Klausel bezüglich der Nutzung ihrer Inhalte auf Social Media Plattformen einfügen, um eine unberechtigte Verbreitung Ihrer Inhalte zu unterbinden.

Wenn Sie Fragen zu der Nutzung ihrer in Inhalte auf Social Media Plattformen haben oder eine Überprüfung oder Anpassung Ihrer Verträge wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne bundesweit als Partner für medienrechtliche Fragen zu Ihrer Verfügung.

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