GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften

gemaIn unserer täglichen Praxis als auf das Medienrecht ausgerichtete Kanzlei, haben wir es häufig mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, der GVL, der VG Wort oder der VG Bild zu tun. Viele unserer Mandanten wissen häufig nicht, was genau diese Verwertungsgesellschaften eigentlich sind und welche rechtlichen Punkte zu beachten sind.

Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft

Wer als Fotograf, Künstler, Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk geschaffen hat, ist Urheber dieses Werkes. Dem Urheber obliegt es, zu entscheiden, ob, wann, wie und unter welchem Namen sein Werk an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob er Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträgern erlauben will. In der Regel kann der Urheber die ihm zustehenden Ansprüche aber nicht selbst überwachen und seine Rechte geltend machen. Für genau diesen Zweck gibt es in Deutschland die sog. Verwertungsgesellschaften.

Beispielhaft gehören hierzu die wohl bekannteste Verwertungsgesellschaft die GEMA, die GVL, die VG Wort, die VG Musikedition, die VFF oder die VGF. Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte der Urheber stellvertretend wahr.

Lizenzen erwerben

Wenn Sie als Betreiber eines Hotels, Veranstalter von Events oder in sonstiger Form als Unternehmer diese Werke öffentlich nutzen wollen, ist es zwingend erforderlich bestehende Rechte an den Werken zu klären und ggf. Lizenzen dafür einzuholen.

Die Verwertungsgesellschaft erteilt Ihnen als Nutzer dann gegen Zahlung einer bestimmten Vergütung entsprechende Lizenzen. Hierfür haben die Verwertungsgesellschaften je nach Fallgruppe verschiedene Tarife. Die so erzielten Einnahmen teilt die Verwertungsgesellschaft dann nach festen Regeln – dem sog. Verteilungsplan – auf und schüttet sie an die Berechtigten aus.

Lizenzen planen

Wichtig ist, die richtige Lizenz zu erwerben. Sofern Sie planen, Musik oder andere Werke im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu nutzen, sollten Sie im Vorfeld die richtige Lizent erwerben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob und welche Lizenzen Sie hierfür vorab erwerben müssen, können Sie sich gerne durch uns beraten lassen.

Ebenso können Sie sich an uns wenden, wenn Sie bereits eine Rechnung einer Verwertungsgesellschaft erhalten und die einzelnen Positionen in der Rechnung geprüft haben möchten. Oftmals sind die geltend gemachten Zahlungsbeträge nicht richtig berechnet worden, da zB im Rahmen von Monatsbeiträgen abgerechnet worden ist und nicht der in der Regel günstigere Jahrestarif angewendet wurde. Außerdem ergeben sich sehr oft Fragen zu den sog. „Kontrollkosten“, die die Verwertungsgesellschaft durch einen 100%igen Aufschlag zu den eigentlichen Lizenzen geltend macht, wenn diese nicht im Vorfeld eingeholt worden sind.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Haben Sie urheberrechtliche Werke ohne Lizenz genutzt und fällt dies im Rahmen der Kontrollen der Verwertungsgesellschaften auf, werden nachträglich Zahlungsaufforderungen versendet, in denen neben den Lizenzkosten auch erhebliche Zuschläge angesetzt werden.

Gerade bei den Zahlungsaufforderungen der GEMA sind sich unsere Mandanten unsicher, ob die dort aufgeführten Beträge korrekt berechnet wurden. Hier fallen uns immer wieder fehlerhaft berechnete Beiträge auf, die aufgrund von falschen Annahmen errechnet und somit oft zu hoch angesetzt wurden. Außerdem stellt sich meist immer die Frage, inwieweit die sog. Kontrollkosten und prozentualen Aufschläge für die GVL oder VG Wort tatsächlich beglichen werden müssen.

Wir helfen Ihnen

Wir beraten unsere Mandanten zum einen, wenn es darum geht, vorab diverse Lizenzen bei der entsprechenden Verwertungsgesellschaft wie der GEMA zu erwerben. Zum anderen unterstützen wir unsere Mandanten, wenn diese Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen der GEMA erhalten.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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