Gesetzlich Regeln für Strandburgen in Deutschland

Photo: Hoesmann
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Die Europäische Union wird hier immer wieder dafür kritisiert, dass viele, zum Teil auch überflüssige Dinge gesetzlich geregelt werden. Doch auch wir in Deutschland sind sehr weit vorne, wenn es um (überflüssige?) Regelungen geht.

So gibt es auch in Deutschland Regelungen dahingehend, wie eigentlich genau Strandburgen gebaut werden dürfen.

In der Satzung über die Strand- und Badeordnung der Gemeinde Ostseebad Binz gibt es in Paragraf 5 eine umfangreiche Regelung darüber, wie Strandburgen gebaut werden dürfen und welche Größe erlaubt ist.

§ 5 Strandburgen am Sandstrand
(1) Strandburgen dürfen nicht höher als 0,30 m und in ihrem obersten Durchmesser nicht größer als 3,50 m sein. Das Graben von Löchern und Tunneln ist verboten.
(2) Sand für Strandburgen darf bis auf 2 m Abstand von den Dünen nicht abgegraben werden.
(3) Strandburgen sind nur mit Sand, ohne Verwendung fester Bestandteile wie Treibholz, Steine, Bretter u. ä. zulässig.

Bevor wir uns also zu sehr über die Regelungswut in der Europäischen Union aufregen, sollten wir doch manchmal einen Blick auf die eigenen heimischen Regelungen werfen.

Quelle: http://www.gemeinde-binz.de/

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