Google und das Recht auf Vergessen

Google-Inhalte-entfernenDer EuGH hat entschieden, dass google bestimmte Links löschen muss. Durch dieses „Recht auf Vergessen“  ist es Betroffenen möglich eine Löschung derjenigen Links zu verlangen, die eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen.
Das Internet vergisst nie“, so hieß zumindest eine gängige Aussage der Diskussion über ein „Recht auf Vergessen“. Das Urteil des EuGH versucht diesem „Recht auf Vergessen“ nun ein wenig Kontur zu verleihen und ist ein Schritt zum neuen Grundrecht auf Vergessenwerden.

Voraussetzungen für eine google Löschung

Die Entfernung eines Links aus der Suchmaschine google findet nur statt, sofern auf der zu löschenden Webseite die Person beim Namen genannt wird. Es muss sich also um personenbezogene Daten handeln. Ferner muss es sich auch um eine unangenehme Information aus der Vergangenheit handeln, die auch nicht mehr ein öffentliches Informationsinteresse hervorruft. Das „Recht auf Vergessen“ entsteht somit durch Zeitablauf. Nur wenn Zeit vergangen ist, kann die Entfernung eines Links gefordert werden. Es kommt somit auf die Umstände des Einzelfalls an.

Erfolg gegen google beim Recht auf Vergessen

Seit dem Urteil des EuGH hat Google europaweit fast 190.000 Anfragen erhalten, mithilfe derer eine Löschung bestimmter Links gefordert wurde. Allein in Deutschland wurden mehr als 31.700 Anfragen bei Google eingereicht. Dies zeigt umso mehr wie aktiv die deutschen Staatsbürger hierbei sind. Wichtiger ist jedoch, dass die Anträge der Deutschen auch Erfolg haben. So wurde beispielsweise nahezu jeder zweite, von Google bereits überprüfte Link entfernt. Somit liegt Deutschland über der europaweiten Erfolgsquote von circa 40%.

Die Reaktionen der Suchmaschinenbetreiber auf das Urteil und die damit verbundene Löschung sind sehr unterschiedlich. Einigen Anträgen wird auch nicht stattgegeben. Die Voraussetzungen des Rechts auf Vergessen, die Grenzen und Folgen des Urteils des EuGH sind noch unbestimmt. Dies wird sich wohl erst in den nächsten Jahren infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung verändern.

Im Ergebnis ist aber durch das Urteil des höchsten europäischen Gerichts (Urteil vom 13.05.2014, Az. C-131/12 ) die Rechtsposition gegenüber google erheblich gestärkt worden. [Der Aufsatz entstand in Zusammenarbeit mit V. Knopf]


Rechtsanwalt HoesmannAnmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Eine Löschung auf google bedeutet nicht, dass auch die Information oder Webseite dauerhaft gelöscht ist. Die streitgegenständliche Information ist auch weiterhin auf der ursprünglichen Internetseite abrufbar.

Der einzige, aber dennoch sehr erhebliche Unterschied besteht darin, dass die Information nicht mehr mithilfe von google auffindbar ist. Dies erschwert das Auffinden dieser Information, ja macht es nahezu unmöglich. Nur durch ganz gezieltes Wissen, nämlich die Kenntnis der konkreten Webseite ist jetzt noch möglich, die Information zu finden.

Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei bereits zahlreichen Mandanten bei der Löschung von google Ergebnissen beraten und helfen können. Gerne stehen wir auch Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Rat und Hilfe bei der Löschung von google Informationen benötigen.

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