Viele Unternehmen lassen sich durch eine Werbeagentur ihren Internet- und Facebook-Auftritt erstellen und gehen davon aus, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ein Trugschluss, denn im Ergebnis ist immer derjenige rechtlich verantwortlich, in dessen Namen der Internetauftritt oder auch Facebook-Auftritt betrieben wird.
Der bloße Verweis auf eine beauftragte Werbeagentur reicht also im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung keinesfalls aus. Vielmehr ist der Auftraggeber und Betreiber einer Webseite zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.
Dieses hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren das Landgericht Hamburg (Beschluss von 23.04.2014, Az. 310 O 165/14) noch einmal deutlich in seiner Entscheidung betont.
In seiner Entscheidung für das Landgericht zur Begründung aus:
(..) Die Antragsgegnerin ist für die rechtswidrige Nutzung verantwortlich. Sie ist ausweislich des vorgelegten Impressums die Betreiberin der vorgenannten Internetseite. Soweit die Antragsgegnerin in ihrer Stellungnahme darauf verweist, dass die Facebook-Seite ausschließlich von einer damit beauftragten Werbeagentur bearbeitet werde, ändert das nichts an der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin. Denn sie ist die Betreiberin der Facebook-Seite und hat sich den Inhalt dieser Seite jedenfalls zu eigen gemacht.
Die widerrechtliche Nutzung begründet die Vermutung einer Wiederholungsgefahr. Zur Ausräumung dieser Vermutung wird neben der Entfernung des streitgegenständlichen Fotos aus dem Internetauftritt die Abgabe einer ernsthaften und hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich gewesen. Eine solche Erklärung ist trotz Aufforderung nicht
abgegeben worden.
Den Volltext der Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss von 23.04.2014, Az. 310 O 165/14) finden Sie hier: Beschluss LG Hamburg
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Urheberrechte sind geschützt und dürfen nicht verletzt werden. Abmahnungen sind immer ernst zu nehmen und selbst wenn man sich keiner Schuld bewusst ist und die Webseite nicht selbst erstellt wurde, ändert dies nichts an einer rechtlichen Verantwortlichkeit für die dort eingestellten Inhalte.
Daher lassen, schon um mögliche teure gerichtliche Schritte im Vorfeld zu verhindern, eine Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt für Urheberrecht überprüfen.