Inkasso Forderungen von DEBCON GmbH / Urmann und Collegen

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Ende des letzten Jahres hat die Kanzlei Urmann und Collegen Aufmerksamkeit dadurch erregt, dass Sie Ihre offenen Forderungen aus Filesharing Abmahnungen Inkassounternehmen angeboten hat.
Die DEBCON GmbH aus Witten hat offensichtlich Forderungen gekauft und verschickt nun in erste Inkassoschreiben, in welchem sie zur Zahlung einer Summe in Höhe von 1286,80 € auffordern.

Nach den uns vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe.

Diese weisen keinen Bezug zum Einzelfall auf und gehen nicht auf die Einwände ein, welche bereits in dem Filesharing Verfahren erhoben wurden.
Vielmehr wird so dargestellt, als es das es sich um unbestrittene Forderungen handelte. Dieses kann bei vielen Abmahnungen der Kanzlei Urmann und Collegen sicherlich nicht bejaht werden. Selbst wenn man sich damals gegen die Abmahnung nicht verteidigt hat, kann und sollte man sich gegen die Inkasso-Forderung verteidigen.

Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie es keinesfalls ignorieren, da sonst unter Umständen tatsächlich ein Mahnverfahren eingeleitet werden kann.


Rechtsanwalt Hoesmann
Rechtsanwalt Hoesmann
Dieser Schritt war zu erwarten. Durch das große Angebot von offenen Forderungen durch Urmann und Collegen konnte es nicht lange dauern, bis professionelle Inkassounternehmen diese Forderungen eintreiben.
Jedoch ist der Anspruch keinesfalls so eindeutig, wie das Inkassounternehmen es darstellt. Sowohl bei der Abmahnung als auch bei dem Inkassoschreiben ergeben sich aus meiner anwaltlichen Sicht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen. Im Übrigen ist umstritten, ob die Kosten für das Inkassounternehmen überhaupt erstattungsfähig sind. Eine entsprechende anwaltliche Beratung sollte daher, auch in Anbetracht der Höhe der geforderten Summe, unbedingt eingeholt werden.


Wenn Sie auch eine Inkassoaufforderung bekommen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verteidigen Sie gegen diese Forderung.

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    Die alten Abmahnungen von Urmann und Collegen sollten noch nicht zur Seite gelegt werden (Foto: Tim Hoesmann)