Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder

DRadioFür Deutschlandradio Kultur hat Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview zu dem Prozess um die Herausgabe der Tonbänder des Journalisten Heribert Schwan Stellung genommen.

Hintergrund ist, dass Heribert Schwan für die Autobiografie von Helmut Kohl umfangreiche Interviews mit dem Altkanzler geführt hat. Diese Interviews wurde auf Tonbändern aufgenommen, insgesamt 630 Stunden. Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Kohl und seinem Autobiografen kam, fordert Helmut Kohl nunmehr die Herausgabe der Tonbänder.

Das Gericht in der ersten Instanz, das Landgericht in Köln entschied zu Gunsten von Helmut Kohl. Gegen dieses Urteil hat Heribert Schwan Rechtsmittel eingelegt, sodass jetzt das OLG Köln über den Rechtsstreit urteilen muss.

Rechtsanwalt Hoesmann wies im Rahmen des Interviews darauf hin, dass es sich bei Mitschnitt nicht um einen zur Veröffentlichung bestimmten Mitschnitt handelte. Daher greifen presserechtliche Veröffentlichungs-Grundsätze nicht. Vielmehr geht es auch um grundgesetzliche Persönlichkeitsrecht, welches besagt, dass jedermann selbst und allein bestimmen darf, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf.

Heribert Schwan stellt im Rahmen seiner Argumentation im Wesentlichen darauf ab, dass er Urheberrechte an den Tonbändern habe.

Ob die Entscheidung des Oberlandesgerichts das letzte Urteil in dem Verfahren sein wird, bleibt abzuwarten.

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