Journalisten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung


Das Landgericht Köln entschied darüber, was die angemessene Vergütung für einen hauptberuflichen Journalisten beträgt. Grundlage der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einer Tageszeitung und einem selbstständigen Journalisten über eine angemessene Bezahlung. Nach dem Urteil hat ein Journalist Anspruch auf einen angemessene Vergütung.

Die Klägerin wandte sich an das Gericht in der Auffassung, dass die von der Zeitung gezahlte Entlohnung in Höhe von 0,25 € pro Zeile nicht angemessen sei.
Vielmehr sei ein Lohn von ca. 0,75 € pro geschriebener Zeile angemessen und er bezieht sich dabei auf die gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 01.02.2010.

Die Beklagte, eine Tageszeitung beantragte die Klage abzuweisen, da es sich bei dem Kläger nicht um einen hauptberuflichen, freien Journalisten handeln würde und dementsprechend hätte die gemeinsame Vergütungsregelung keinerlei Auswirkung auf die vorliegenden Vergütungsansprüche. Ferner führte die Beklagte aus, dass nur weil jemand im Besitz eines Presseausweises sei, würde dies noch keine Ansprüche auf Honorarbasis eines selbstständigen Journalisten begründen.

Das Kölner Gericht entschied, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln auf diesen Fall nicht greift und demnach die Regelung des §32 II S.2 Urhebergesetz Anwendung findet werden. Nach dieser Norm ist eine angemessene Vergütung, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entsprach, was unter der Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten war. Demnach war der Lohn von 0,25 € pro Zeile viel zu gering und schlussendlich sprach das Landgericht Köln der Klägerin einen Zeilenlohn von rund 0.66 € zu.
(LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 695/11)


Rechtsanwalt Hoesmann
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Vielfach versuchen Unternehmen und auch Verlage ihre Kosten so gering zu halten wie nur möglich. Viele Journalisten und Schreiber scheuen die Auseinandersetzung, da sie denken, sie hätten keine Möglichkeit, gegen den Verlag zu gewinnen. Dies ist jedoch, wie das Urteil zeigt, mitnichten der Fall.
Bei Unsicherheiten bezüglich potentieller Forderungen sollten Sie daher ruhig einen spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, damit dieser Ihnen bei der Prüfung und dann eventuell bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite stehen kann.

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