Jutta Jenning fordert Schadensersatz wegen Pixelio Fotonutzung

jenningDie Fotografin Jutta Jenning verschickt zurzeit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblichen unberechtigten Nutzung ihrer Bilder.

Im Rahmen ihrer Zahlungsaufforderung behauptet die Fotografin, dass die Bilder unberechtigterweise von der Plattform Pixelio genutzt werden würden. Ebenso behauptet die Fotografin Jenning in der uns vorliegenden Kommunikation, dass sie zu keinem Zeitpunkt kommerzielle Nutzungsrechte an der Fotografie freigegeben hätte.

Aufgrund unserer Erfahrung im Bildrecht haben wir den Wahrheitsgehalt der Aussage der Fotografin Jennimg bei Pixelio in einem Fall unseres Mandanten überprüfen lassen. Wir konnten ermitteln, dass zum Zeitpunkt des Herunterladens der Datei von Frau Jenning auch die kommerziellen Nutzungsrechte eingeräumt worden waren. Diese einmal gemachte Freigabe gilt fort und die Zahlungsaufforderung ist schon aus diesem Grund zumindest zweifelhaft.

Gleichwohl berechtigte Zweifel an der hohen Zahlungsaufforderung von Jutta Jenning bestehen, ist diese Zahlungsaufforderung ernst zunehmen. Denn es kann tatsächlich ein möglicher Verstoß gegen das Urheberrecht von Frau Jenning gegeben sein.

Es ergibt sich jedoch hinsichtlich der Höhe der geltend gemachten Forderungen gute Argumentationsmöglichkeiten. Gerade der von der Fotografin geltend gemachte Zuschlag von 100% wegen unterbliebender Namensnennung ist juristisch umstritten.

Sollten Sie jedoch auf diese Zahlungsaufforderung nicht reagieren, droht eine urheberrechtliche Abmahnung, welche zu hören Kosten führen kann.

Nehmen Sie daher Zahlungsaufforderung von Jutta Jenning ernst!

Abmahnung Rechtsanwalt Rodenberg

Rodenberg-Jenning

Wird auf die Forderung nicht fristgerecht und richtig reagiert, kann sehr zeitnah eine anwaltliche Abmahnung kommen. Unserer Kanzlei liegt ein weiterer Fall vor, in welchem wenige Tag nach der Abmahnung von Frau Jennig eine anwaltliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Rodenberg aus Wiesbaden ausgesprochen wird.

In dieser Abmahnung für Frau Jenning fordert RA Rodenberg nicht nur einen hohen Schadensersatzanspruch, sondern auch zusätzlich den Ersatz von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten, insgesamt eine Summe von über 1200 €.

Ob diese Summe im Einzelfall berechtigt ist, kann bezweifelt werden. Insbesondere finden wir es zumindest bemerkenswert, dass zum einen auf eine angebliche berufliche Tätigkeit als Fotografin bei der Gebührenberechnung abgestellt wird, zum anderen aber eine Umsatzsteuer angesetzt wird.

Wir können daher als Medienrechtskanzlei nicht empfehlen, ohne vorherige anwaltliche Prüfung die von RA Rodenberg geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die volle Summe Geld zu bezahlen.

Gerne stehen mein Team und ich als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Bildrechtsfragen bundesweit zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

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