Kauf von Follower legal?

facebook , logo, logo facebook
Photo: Hoesmann

Viele Unternehmen und auch private Personen nutzen Facebook, Instagram, Twitter und Co. um auf sich und ihre Produkte aufmerksam zu machen.

Um Erfolg zu haben, ist es wichtig, dass eine hinreichende Anzahl von Followern erreicht wird. Denn statistisch ist es bewiesen, dass jemand eher einem Account folgt, dem bereits sehr viele Personen folgen, als dass er jemandem Unbekannten folgt. Gerade zu Beginn besteht aber das Problem, dass die Anzahl der Follower häufig überschaubar ist. Daher gibt es zahlreiche Anbieter, welche Follower zum Kauf anbieten.

Geschäftsmodell Follower Kauf

Für Instagram, Twitter, Facebook und Co. gibt es zahlreiche Anbieter, die damit werben, dass binnen weniger Tage eine bestimmte Anzahl Followern dem Angebot folgt. Zum Teil gibt es hier verschiedenste Modelle, die sich vor allem nach Herkunft der jeweiligen Follower Gruppen richtet.

Dabei beobachten wir, dass Follower aus Asien in aller Regel wesentlich “preiswerter” sind, als Follower aus Europa oder Deutschland. Die Preise selber schwanken zwischen fünf Euro und mehrere 100 €. Entscheidend ist die Art und Anzahl der Follower.

Ist das Kaufen von Followern legal?

Das Kaufen von Followern ist ein juristisch neues Phänomen. Hierzu gibt es noch keine differenzierte Rechtsprechung. Daher können wir auch nicht auf Urteile verweisen.

Bei dem Follower Kauf muss unterschieden werden, ob die Follower von einer Privatperson gekauft werden oder ob Firmen diese Follower ganz bewusst für ihre geschäftlichen Accounts nutzen.

Bei Privatpersonen stellte der Kauf von Followern juristisch gesehen, kein Problem. Ob dies für eine Privatperson sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Follower Kauf durch Unternehmen

Kaufen Unternehmen und gewerblich tätige Personen Follower, sieht die Rechtslage schon anderes aus. Denn mit den Followern wird nach außen eine Popularität vermittelt, welche tatsächlich nicht so gegeben ist.

Hier erklären sich die Follower gegen Bezahlung dazu bereit, das Unternehmen toll zu finden. Dieses kann als unlautere Wettbewerbshandlung eingestuft werden. So hat erst kürzlich das Landgericht Bochum im einen durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren entschieden, dass Fake Bewertungen, also bewusst unwahre Bewertungen von Produkten, eine wettbewerbswidrige Handlung darstellen. Dieses Urteil lässt sich eins zu eins auch auf den Kauf von Followern übertragen. Auch hier werden fehlerhafte Like Bewertungen abgegeben. Die Leute hätten das Unternehmen nicht geliket oder wären diesem nicht gefolgt, wenn sie nicht bezahlt worden wären. Das Unternehmen erzielt so einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber einem ordentlich arbeitenden Unternehmen, dass auf originären Wachstum baut.

Mein Tipp

Als Social Media Experte und Rechtsanwalt für Medienrecht kann ich vom Kauf von Followern nur abraten.

Profile mit gekauften Followern erkennt man schnell. Diese haben zum Teil sehr viele Follower innerhalb einer kurzen Zeit und zudem weisen diese Profile in der Regel viele Follower auf, welche nicht muttersprachlich aus der Region des Unternehmens selbst kommen. Dieses wirkt aus meiner Sicht unseriös.

Auch juristisch ist es, gerade für Unternehmen nicht zu empfehlen, auf Follower Kauf zurückzugreifen, da Abmahnungen drohen. Nutzen Sie lieber die klassischen Socialmedia Instrumente um ihren Blog, Webseite Facebook Account oder Instagram Account bekannt zu machen.

 

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (11 Bewertungen, Durchschnitt: 3,00 von 5)


    Loading...