In vielen rechtlichen Auseinandersetzungen geht es um Geld, manchmal auch um viel Geld. Wenn ein Schuldner kein Geld hat, kommt schnell das Thema einer möglichen Ratenzahlungsvereinbarungen auf. Bei vielen Schuldnern herrscht der Irrglaube, es gäbe einen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. Dem ist allerdings nicht so. Es gibt keinen wie auch immer gearteten Anspruch dahingehend, dass eine Schuld in Raten bezahlt werden darf.
Ratenzahlungsvereinbarung sind freiwillig
Wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird, so ist dies auch immer ein freiwilliges Entgegenkommen der Gegenseite, da es auch von dem guten Willen der Gegenseite abhängt, ob und zu welchen Konditionen eine Ratenzahlung möglich ist. Denn im Grunde ist eine Ratenzahlung nichts anderes, als eine Art Kredit.
Ratenzahlung nicht immer kostenlos
Ebenso ist eine Ratenzahlung nicht immer kostenlos. So können auch Zinsen und anwaltliche Gebühren anfallen, wenn man eine Ratenzahlung abschließt. Die Höhe der Gebühren unter Zinsen richten sich dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem aktuellen Basiszinssatz. Es können daher mit einer Ratenzahlung erhöhte Kosten verbunden sein.
Zusammenfassung:
Ratenzahlungen sind ein freiwilliges Entgegenkommen des Gläubigers und können mit höheren Kosten verbunden sein.